Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat setzt erste Gesetzesrevision in Kraft
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr. Die Inkraftsetzung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen.
Aktuell

Internationale Übung Aeroradiometrie vom 2. bis 6. Juni in der Schweiz
Spezialistinnen und Spezialisten aus Frankreich, Deutschland, Tschechien, Litauen und der Schweiz trainieren vom 2.-6. Juni 2025 gemeinsame Radioaktivitätsmessungen aus der Luft.

70 Jahre Haager Abkommen von 1954
Das Haager Abkommen von 1954 jährt sich 2024 zum 70. Mal und das 2. Protokoll von 1999 zum 25. Mal. Die Gruppe Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz beteiligt sich an den Feierlichkeiten mit diversen Aktionen und Events und informiert die Öffentlichkeit darüber.

Top-Vorhaben BABS
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS verantwortet auf Stufe Bund mehrere Gross- und Teilprojekte sowie Vorhaben – zum Beispiel den Werterhalt Polycom 2030, die Entwicklung sowie die Implementierung eines Sicheren Datenverbundnetzes (SDVN) oder die Erstellung eines Lageverbund-Systems.
Krieg in der Ukraine
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf dieser Seite.
Medienmitteilungen
Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat setzt erste Gesetzesrevision in Kraft
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr. Die Inkraftsetzung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen.
Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU: Umsetzung zu späterem Zeitpunkt
Mit der Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU könnte die Schweiz in einem Katastrophenfall oder einer Notlage von den operativen Mitteln und Einsatzkräften profitieren, Zugang zu Forschungsausschreibungen erhalten und an Übungen teilnehmen. Da zurzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme der Schweiz in der EU fehlen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen, mit weiteren Bemühungen bezüglich einer Teilnahme zuzuwarten, bis die massgebliche Verordnung der EU angepasst wurde. Die Umsetzung der entsprechenden Motion wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Mehr Schutz für Kulturgüter
Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen und andere Notlagen werden die bestehenden Konzepte des Kulturgüterschutzes überprüft und gezielt weiterentwickelt. Ziel ist, die kulturelle Identität der Schweiz auch in Krisensituationen zu wahren. Geprüft werden unter anderem die Evakuierung und Sicherung beweglicher Kulturgüter über grössere Distanzen. Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 5. November 2025 über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung des Postulats 23.3741 «Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz» informiert.
Themen

Kompetenzzentrum Ausbildung
Das Eidg. Ausbildungszentrum Schwarzenburg bietet Ausbildungen im Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz an. Die Infrastruktur steht auch für Tagungen und Seminare zur Verfügung."

Das Labor Spiez
Der Geschäftsbereich LS erarbeitet und sichert das für die wissenschaftlichtechnischen Aspekte des ABC-Schutzes erforderliche Grundlagenwissen und stellt es den Partnern im Bevölkerungsschutz sowie weiteren zivilen und militärischen Behörden zur Verfügung. Er unterstützt die nationalen Behörden und die Armee insbesondere bei der Beschaffung von ABC-Schutzmaterial. Für den Fall eines Ereignisses mit akuter ABC-Gefährdung stellt der GB LS in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich NEOC, dem Kompetenzzentrum ABC-KAMIR der Armee und weiteren Partnern die Einsatzbereitschaft der notwendigen Mittel des Bundes sicher. Er unterstützt mit fachtechnischer Beratung und Laboruntersuchungen die nationalen Behörden und internationale Organisationen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von Rüstungskontroll- und Nonproliferations- Abkommen für ABC-Waffen. Der GB LS beteiligt sich regelmässig an Missionen internationaler Organisationen in den Bereichen ABC-Schutz, ABC-Rüstungskontrolle, Umwelt-Assessment und Capacity Building.

Nationale Alarmzentrale und Ereignisbewältigung NEOC
Der Geschäftsbereich NEOC befasst sich mit der Früherkennung und Beurteilung von bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen, die den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen beeinträchtigen können. Er stellt die bevölkerungsschutzrelevante Lage zuhanden der Behörden des Bundes und der Kantone dar und stellt den Lageverbund Schweiz sicher. Der GB NEOC warnt die Behörden und warnt, alarmiert und informiert die Bevölkerung bei unmittelbar drohender Gefahr. Bei Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität ordnet er Sofortmassnahmen für die Bevölkerung an. Er betreibt die Einsatzorganisation Nationale Alarmzentrale (NAZ) und stellt im Rahmen der Krisenorganisation Bund die Führungsfähigkeit des Bundes bei Katastrophen und in Notlagen von nationaler Tragweite sicher, sowie in Zusammenarbeit mit weiteren bundesinternen und externen Partnern die Einsatzbereitschaft der notwendigen Sondermittel des Bundes. Er ist zuständig für den Koordinierten Sanitätsdienst und stellt die Geschäftsstellen ABC-Schutz Schweiz und Schutz kritischer Infrastrukturen sicher; in diesen Bereichen unterstützt er die verschiedenen Partner des Verbundsystems Bevölkerungsschutz sowohl bei der Vorbereitung auf allfällige Ereignisse als auch bei deren Bewältigung.

Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) & Dachstrategie Schutzbauten
Im Oktober 2025 entschied der Bundesrat über Änderungen in der Zivilschutzverordnung und wurde über die Dachstrategie Schutzbauten informiert.

Digitalisierung Zivilschutz (DIZIS)
Willkommen auf der Homepage des Projekts Digitalisierung Zivilschutz – kurz DIZIS. Um die Digitalisierung umsetzen zu können, wird der «Dienstmanager Zivilschutz» (DIM ZS) entwickelt. Eine App für Ihren Zivilschutzdienst.






