70 Jahre Haager Abkommen von 1954
Das Haager Abkommen von 1954 jährt sich 2024 zum 70. Mal und das 2. Protokoll von 1999 zum 25. Mal. Die Gruppe Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz beteiligt sich an den Feierlichkeiten mit diversen Aktionen und Events und informiert die Öffentlichkeit darüber.
Am 14. Mai 1954 besiegelte die Verabschiedung eines völkerrechtlichen Abkommens in Den Haag, was schon lange ein humanitäres Anliegen war – Kulturerbe bei bewaffneten Konflikten konsequenter vor Beschädigung, Zerstörung und Plünderung zu schützen. Auslöser war die im 2. Weltkrieg verursachte massive Verwüstung von Kulturgütern zahlreicher Bevölkerungsgruppen und somit des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit. Am 24. März 1999 trat infolge der Jugoslawienkriege das 2. Protokoll zum Abkommen in Kraft. Heute aktueller denn je, zeugt eine multinationale Zusammenarbeit vom gemeinsamen Willen, kulturelles Erbe für die gesamte Menschheit zu erhalten und Kulturgut in bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und Notlagen dezidiert zu schützen.
Die Gruppe Kulturgüterschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS schliesst sich den international stattfindenden Feierlichkeiten rund um das Doppeljubiläum an und nimmt an der weltweiten Erhebung über den Stand der Umsetzung beider Übereinkommen teil.
Erfahren auch Sie mehr über eine der wichtigsten internationalen Kulturkonventionen, wie es zu dieser kam und warum vor 25 Jahren ein 2. Protokoll nötig wurde. Die aktuell konfliktreiche Weltlage wie auch die zunehmenden Naturkatastrophen und Notlagen gefährden unsere Kulturgüter und stellen uns dabei vor ganz neue Herausforderungen. Lernen Sie die Massnahmen des Kulturgüterschutzes, mit welchen sich auch die Schweiz auf Notsituationen vorbereitet, kennen und beteiligen Sie sich an der Erhaltung unseres kulturellen Erbes.
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