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Veröffentlicht am 8. Oktober 2025

Kantonale Gefährdungsanalyse und Vorsorgeplan

Grundlage für konkrete Arbeiten im Kanton

Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen sind hauptsächlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die nötige Koordination. Gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.

Eine Gefährdungsanalyse ist Voraussetzung, um die Planung zur Verminderung der festgestellten Risiken, insbesondere mit Massnahmen der Vorsorge, vorzunehmen.

Im Leitfaden „Kataplan“ sind nun die relevanten Grundlagen zusammengefasst, um erstens eine kantonale Gefährdungsanalyse durchzuführen (Teil 1) und zweitens die darauf abgestützte Vorsorge zu planen (Teil 2).

Einheitlicher Rahmen

Mit Kataplan soll erreicht werden, dass die Vorbeugung und die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auch im interkantonalen Verbund zweckmässig geplant werden kann. Dazu ist ein einheitliches Vorgehen zur Ermittlung der Gefährdungen und der daraus resultierenden Risiken erforderlich. Zentrale Grundlage von Kataplan ist das Modell des integralen Risikomanagements.

Zielpublikum

Der Leitfaden Kataplan richtet sich an Verantwortliche des Bevölkerungsschutzes in den Kantonen, welche sich mit der Analyse von Gefährdungen und der Vorsorge für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen befassen.

Kommunikation der Gefährdungsanalyse

Die Information zu den Gefährdungsanalysen leistet einen wichtigen Beitrag, um das Risikobewusstsein der Bevölkerung zu stärken. Die Herausforderung für die Verantwortlichen ist, weder in abstrakte Aussagen auszuweichen noch Panikmache zu betreiben. Gefragt ist, gradlinig und anschaulich aufzuzeigen, welche Gefährdungen vorhanden sind, wie sich der Kanton darauf vorbereitet und wo die Bevölkerung Informationen findet, um sich zu schützen.

Das BABS hat dafür eine Praxishilfe erarbeitet, welche anwendungsorientierte Tipps und Instrumente beinhaltet, um die Kommunikation der Gefährdungsanalyse zu planen und umzusetzen.

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