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Veröffentlicht am 17. November 2023

Mit Gefährdungen und Risiken umgehen

Kantonale Gefährdungsanalyse

Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen sind hauptsächlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die nötige Koordination. Gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.

Nationale Risikoanalyse

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS ist verantwortlich für die Erstellung der nationalen Risikoanalyse „Katastrophen und Notlagen Schweiz“ (KNS). KNS wird periodisch aktualisiert.

Studien und Berichte

Der Fachbereich Risikogrundlagen und Forschungskoordination führt Studien in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partner in den Bereichen Risiko und Sicherheit durch und koordiniert nationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte.