Nationale Risikonanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS)
Kantonale Gefährdungsanalyse
Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen sind hauptsächlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die nötige Koordination. Gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Gefährdungsdossiers und Szenarien
Für jede Gefährdung werden systematisch Informationen im sogenannten Gefährdungsdossier zusammengestellt und für die nationale Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz" (KNS) aufbereitet.
Kontakt
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern
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