Zivilschutz
Zivilschutz
Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz
Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten.
Einsatz des Zivilschutzes
Der Zivilschutz kann zu verschiedensten Einsätzen aufgeboten werden, insbesondere bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen.
Das Einsatzmaterial im Zivilschutz
Das Einsatzmaterial des Zivilschutzes wird primär für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beschafft. Meist ist die Gemeinde Eigentümerin dieses Materials und dafür verantwortlich.
Die Geschichte des Schweizer Zivilschutzes
Seit 1963 ist der Zivilschutz in der Schweiz auf Bundesebene geregelt. Heute ist er aber nicht mehr auf die Kriegsbedrohung, sondern auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.
Internationales Schutzzeichen
Weitergehende Vorgaben zu den Farben des Zivilschutz-Zeichens bestehen nicht. In der Schweiz werden üblicherweise folgende Farben verwendet:
Organisation des Zivilschutzes
Der Zivilschutz ist auf Bundes- und kantonaler Stufe geregelt, Träger des Zivilschutzes sind aber meist die Gemeinden und Regionen.
Schutzbauten
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen genutzt werden. Man unterscheidet zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen.