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Zivilschutz

Zivilschutz

Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz

Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten.

Einsatz des Zivilschutzes

Der Zivilschutz kann zu verschiedensten Einsätzen aufgeboten werden, insbesondere bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen.

Das Einsatzmaterial im Zivilschutz

Das Einsatzmaterial des Zivilschutzes wird primär für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beschafft. Meist ist die Gemeinde Eigentümerin dieses Materials und dafür verantwortlich.

Die Geschichte des Schweizer Zivilschutzes

Seit 1963 ist der Zivilschutz in der Schweiz auf Bundesebene geregelt. Heute ist er aber nicht mehr auf die Kriegsbedrohung, sondern auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.

Internationales Schutzzeichen

Weitergehende Vorgaben zu den Farben des Zivilschutz-Zeichens bestehen nicht. In der Schweiz werden üblicherweise folgende Farben verwendet:

Organisation des Zivilschutzes

Der Zivilschutz ist auf Bundes- und kantonaler Stufe geregelt, Träger des Zivilschutzes sind aber meist die Gemeinden und Regionen.

Schutzbauten

Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen genutzt werden. Man unterscheidet zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen.