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Veröffentlicht am 26. Februar 2025

Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz

Ausbildung im Zivilschutz

Die Ausbildung im Zivilschutz ist auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Nach der Rekrutierung haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren.

Das Aufgebot im Zivilschutz

Die Schutzdienstpflichtigen können zur Ausbildung oder für Einsätze aufgeboten werden.

Controlling im Zivilschutz

Für die Kontrollführung im Zivilschutz nutzen Bund und Kantone das Personalinformationssystem der Armee (PISA). Während Zivilschutz-Anlässen wird zur Administration und Rechnungsführung die Software „Zivilschutz Office“ verwendet, die den Datenaustausch mit PISA (für den Zivilschutz) ermöglicht.

Erwerbsausfallentschädigung für Schutzdienstleistende

Schutzdienstpflichtige haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung. Die AHV-Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben ebenfalls Auskunft.

Frauen im Zivilschutz

Möchtest du als Frau einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten? Hier findest du Informationen über Frauen im Zivilschutz.

Freiwillige im Zivilschutz

Die Schutzdienstpflicht kann man freiwillig übernehmen. Auch Frauen und Ausländer können in den Zivilschutz eintreten.

Die Personalreserve im Zivilschutz

Der Kanton hat die Möglichkeit, seinen Zivilschutz-Bestand dem Bedarf anzupassen und Schutzdienstpflichtige einem gesamtschweizerischen Personalpool zuzuteilen.

Die Rekrutierung für den Zivilschutz

Armee und Zivilschutz rekrutieren gemeinsam. Das Verfahren umfasst die Information der Stellungspflichtigen, den Orientierungstag und die eigentliche Rekrutierung.

Vorzeitige Entlassung aus dem Zivilschutz

Schutzdienstpflichtige, die einer der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe) angehören, können vorzeitig aus dem Zivilschutz entlassen werden, wenn sie hauptberufliche Angehörige dieser Partnerorganisation sind oder in der Partnerorganisation für den Einsatz bei Katastrophen und in Notlagen unentbehrlich sind.

Der Wehrpflichtersatz für Schutzdienstpflichtige

Schutzdienstpflichtige haben während elf Jahren Wehrpflichtersatz zu bezahlen. Ihre im Zivilschutz geleisteten Diensttage werden ihnen angerechnet.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern