Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz
Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz
Ausbildung im Zivilschutz
Die Ausbildung im Zivilschutz ist auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Nach der Rekrutierung haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren.
Das Aufgebot im Zivilschutz
Die Schutzdienstpflichtigen können zur Ausbildung oder für Einsätze aufgeboten werden.
Controlling im Zivilschutz
Für die Kontrollführung im Zivilschutz nutzen Bund und Kantone das Personalinformationssystem der Armee (PISA). Während Zivilschutz-Anlässen wird zur Administration und Rechnungsführung die Software „Zivilschutz Office“ verwendet, die den Datenaustausch mit PISA (für den Zivilschutz) ermöglicht.
Erwerbsausfallentschädigung für Schutzdienstleistende
Schutzdienstpflichtige haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung. Die AHV-Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben ebenfalls Auskunft.
Frauen im Zivilschutz
Möchtest du als Frau einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten? Hier findest du Informationen über Frauen im Zivilschutz.
Freiwillige im Zivilschutz
Die Schutzdienstpflicht kann man freiwillig übernehmen. Auch Frauen und Ausländer können in den Zivilschutz eintreten.
Die Personalreserve im Zivilschutz
Der Kanton hat die Möglichkeit, seinen Zivilschutz-Bestand dem Bedarf anzupassen und Schutzdienstpflichtige einem gesamtschweizerischen Personalpool zuzuteilen.
Die Rekrutierung für den Zivilschutz
Armee und Zivilschutz rekrutieren gemeinsam. Das Verfahren umfasst die Information der Stellungspflichtigen, den Orientierungstag und die eigentliche Rekrutierung.
Vorzeitige Entlassung aus dem Zivilschutz
Schutzdienstpflichtige, die in einer Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes benötigt werden, können vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz festgehalten.
Der Wehrpflichtersatz für Schutzdienstpflichtige
Schutzdienstpflichtige haben während elf Jahren Wehrpflichtersatz zu bezahlen. Ihre im Zivilschutz geleisteten Diensttage werden ihnen angerechnet.