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Veröffentlicht am 3. März 2025

Organisation des Zivilschutzes

Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden

Der Zivilschutz ist ein Instrument der Kantone und Gemeinden, um Katastrophen und Notlagen zu bewältigen. Für die Organisation, Ausbildung, Bereitschaft und den Einsatz des Zivilschutzes sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Der Bund macht gesetzliche Vorgaben, unterstützt die Kantone und übernimmt bestimmte Aufgaben, etwa im Bereich der Koordination und Ausbildung oder der Alarmierungs- und Kommunikationssysteme. Die Kosten im Zivilschutz werden von der zuständigen Instanz in vollem Umfang getragen (Zuständigkeitsfinanzierung).

Massgeschneiderte Organisation

Die Kantone besitzen viel Spielraum, um den Zivilschutz in ihre kantonalen Bevölkerungsschutzstrukturen zu integrieren. Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach den jeweiligen Gefährdungen sowie den politischen und topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Region oder Gemeinde. Beispielsweise benötigt eine Agglomeration mit Chemie-Industrie eine andere Struktur als eine gebirgige Randregion.

Zwei Organisationsmodelle: Bataillon und Kompanie

Ein Bataillon besteht in der Regel aus drei bis vier Kompanien und wird von einem Bataillonskommandanten, einer Bataillonskommandantin geführt. Er/Sie verfügt über Stellvertreter/innen, wovon eine Person die Aufgabe des Stabschefs, der Stabschefin übernimmt. Der Bataillonsstab besteht aus Offizieren, die als Führungsgehilfen des Bataillonskommandanten, der Bataillonskommandantin und als fachtechnische Vorgesetzte der Truppe dienen.
Wo es aufgrund der topografischen, räumlichen oder personellen Verhältnisse nicht möglich ist, ein Bataillon aufzustellen, werden Zivilschutzorganisationen in Kompaniegrösse gebildet. Eine solche Kompanie ist dank eigener Logistik und Führungsunterstützung autonom. Sie besteht aus mindestens drei Zügen und wird von einem Kompaniekommandanten, einer Kompaniekommandantin geführt.

Sechs Fachbereiche

Eine Zivilschutzorganisation besteht aus sechs Bereichen, wobei Kompanien eines Bataillons entweder innerhalb des Fachbereichs oder gemischt zusammengesetzt sein können:

  • Zivilschutzkommando
  • Führungsunterstützung
  • Betreuung
  • Kulturgüterschutz
  • Technische Hilfe
  • Logistik

Fähigkeitsprofil Zivilschutz

Das Fähigkeitsprofil gibt auf Stufe Bund die generellen Fähigkeiten des Zivilschutzes vor. Die Kantone können auf der Basis des Fähigkeitsprofils ihre kantonsspezifischen Leistungsprofile erstellen. Das Fähigkeitsprofil bildet auch eine Basis für die Festlegung der Sollbestände in den Kantonen.

Bei den Fähigkeiten ist zu unterscheiden zwischen den Kernfähigkeiten, über die der Zivilschutz in einem Kanton zwingend verfügen muss, und erweiterten Fähigkeiten gemäss Gefährdungen/Risiken, Bedarf und Organisation des Bevölkerungsschutzes. Die erweiterten Fähigkeiten können durch den Zivilschutz oder auch andere Partner des Bevölkerungsschutzes abgedeckt werden.

Der Zivilschutzbereich Betreuung

Der Zivilschutz kümmert sich bei Katastrophen und in Notlagen um obdachlose und schutzsuchende Personen.

Führungsunterstützung des Zivilschutzes

Das Führungsorgan benötigt für seine Arbeit Unterstützung – nicht zuletzt durch den Zivilschutz. Diese Führungsunterstützung umfasst die Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz und logistische Koordination.

Das Zivilschutzkommando

Das Zivilschutzkommando ist das Organ, das den Zivilschutz führt. Das Kommando muss die Vorgaben des Kantons für die Gliederung des Zivilschutzes umsetzen und den Einsatz des Zivilschutzes planen.

Der Kulturgüterschutz im Zivilschutz

Der Chef Kulturgüterschutz (C KGS) im Zivilschutz leitet seinen Fachbereich und berät die Gemeindebehörden und Partner im Bevölkerungsschutz. Ihm stehen je nach Grösse und Bedarf der Organisationseinheit KGS-Spezialisten zur Seite. Die Kulturgüterschutz-Züge im Zivilschutz bestehen aus dem Zugführer KGS, Unteroffizieren und KGS-Spezialisten.

Die Logistik im Zivilschutz

Die Logistik des Zivilschutzes nimmt hauptsächlich die logistischen Aufgaben des Zivilschutzes wahr, kann aber bei Bedarf auch zugunsten der anderen Partnerorganisationen eingesetzt werden.

Der Zivilschutzbereich Technische Hilfe

Bei der Bewältigung von natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen geht es in erster Linie um Personenrettung, Schadensbegrenzung und Instandstellungsarbeiten. Zur Technischen Hilfe des Zivilschutzes stehen Pioniere und Pionierinnen zur Verfügung.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern