Veröffentlicht am 13. Februar 2026
Leistungen Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK)
Die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) unterstützt die Bundesverwaltung in der Vorbereitung auf Krisen und übernimmt im Ereignisfall zentrale Koordinations- und Unterstützungsaufgaben. Grundlage bilden die Artikel 11 und 12 der KOBV.
Tätigkeiten im Krisenfall (Artikel 11 KOBV)
Im Krisenfall nimmt die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) folgende Aufgaben wahr:
Die BOK erleichtert Verwaltungseinheiten des Bundes und den Kantonen im Krisenfall den Zugang zu den zuständigen Stellen. Dazu nimmt die Geschäftsstelle BOK Anliegen zentral entgegen, prüft diese und leitet sie zielgerichtet weiter. Anliegen mit Koordinationsbedarf werden im Koordinationsrapport der BOK behandelt. So wird sichergestellt, dass Informationen rasch an die richtigen Stellen gelangen und effizient bearbeitet werden können.
Im Krisenfall unterstützt die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) das federführende Departement mit gezielten Beratungsleistungen beim Beizug weiterer Stellen des Bundes, der Kantone und relevanter Dritter, damit alle relevanten Akteure eingebunden sind. Sie berät beim Aufbau der Krisenstäbe sowie bei der systematischen Ergänzung der notwendigen fachlichen und organisatorischen Expertise und unterstützt insbesondere bei der Identifikation geeigneter Stellen und Fachpersonen, bei Anfragen sowie bei der Suche nach passenden Vertretungen. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, dass das Krisenmanagement breit abgestützt, fachlich fundiert und rasch handlungsfähig ist.
Darüber hinaus unterstützt die BOK nach Bedarf und nach Massgabe der verfügbaren Kapazitäten insbesondere Sonderstäbe, Fachstäbe, Fachgruppen sowie Krisenstäbe der Departemente und Verwaltungseinheiten bei der Stabsarbeit und bei strukturierten, prozessgesteuerten Abläufen. Bei Bedarf übernimmt sie unterstützende Aufgaben der Führungsunterstützung, etwa bei der Vorbereitung und Pflege von Kontaktlisten und Einsatzverteilern, beim Verfassen von Protokollen oder bei der Führung von Datenablagen. Durch diese Beratung und Begleitung fördert sie eine einheitliche Vorgehensweise im Krisenmanagement, erleichtert die Zusammenarbeit mit den überdepartementalen Krisenstäben und trägt zu einer effizienten, koordinierten und durchhaltefähigen Krisenbewältigung bei. Für die methodische und administrative Unterstützung können bei Bedarf zusätzlich Personen aus dem Personalpool beigezogen werden.
Im Krisenfall stellt die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) eine gemeinsame und fundierte Lageführung sicher. Sie erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des operativen Krisenstabs (OPK), den Kantonen, der Wissenschaft sowie den zuständigen Fachstellen eine konsolidierte Lagebeurteilung, die als zentrale Entscheidungsgrundlage für die überdepartementalen Krisenstäbe dient. Dabei werden Informationen aus verschiedenen Fach- und Teillagen systematisch zusammengeführt, analysiert und über die elektronische Lagedarstellung bereitgestellt, wodurch ein einheitliches Lageverständnis geschaffen wird.
Gleichzeitig koordiniert die BOK den Lageverbund zwischen Bund, Kantonen, Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und weiteren relevanten Partnern. Sie gewährleistet die zeitgerechte Zusammenführung von Fach- und Teillagen sowie die bedarfsgerechte Bereitstellung lage- und auftragsrelevanter Informationen. Dadurch wird ein gemeinsamer Lageüberblick ermöglicht und die Grundlage für eine koordinierte und wirksame Krisenbewältigung geschaffen.
Die BOK koordiniert im Krisenfall den Einsatz nationaler und internationaler Ressourcen. Dazu gehören insbesondere personelle und materielle Mittel sowie Infrastrukturen, die für die Bewältigung eines Ereignisses benötigt werden. Ressourcenbegehren werden über das Informationssystem iRES erfasst und in Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und weiteren Partnern koordiniert. Bei internationaler Unterstützung stellt die BOK den Host Nation Support sicher. So wird ein bedarfsgerechter, effizienter und wirtschaftlicher Einsatz der Ressourcen zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen gewährleistet.
Im Krisenfall sorgt die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) für Transparenz, Übersicht und einen abgestimmten Informationsfluss auf operativer und strategischer Ebene. Sie führt eine aktuelle Übersicht über die im Einsatz befindlichen Stäbe der Bundesverwaltung und deren Zuständigkeiten. Diese bildet die Grundlage für eine koordinierte Zusammenarbeit innerhalb der Krisenorganisation und wird bei Bedarf über die elektronische Lagedarstellung zugänglich gemacht, sodass alle relevanten Akteure über eingesetzte Stäbe und ihre jeweiligen Aufgaben informiert sind und Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Zudem erstellt die BOK eine Übersicht über die krisenrelevanten Bundesratsaufträge. Diese dient dem federführenden Departement als Instrument zur Planung, Steuerung und Priorisierung der Geschäfte im Krisenfall. Im Rahmen des Bundesratscontrollings geführt, ermöglicht sie eine transparente Nachverfolgung der Aufträge sowie das frühzeitige Erkennen von Abweichungen und unterstützt damit eine koordinierte und zielgerichtete Umsetzung.
Ergänzend informiert die BOK die Mitglieder der Generalsekretärenkonferenz regelmässig über ihre Aktivitäten. Dadurch wird ein kontinuierlicher Informationsfluss auf strategischer Verwaltungsebene gewährleistet und die überdepartementale Koordination im Krisenmanagement gestärkt.
Die BOK unterstützt die Koordination der internen und externen Informationstätigkeiten von Bundesrat und Bundesverwaltung im Krisenfall. Ziel ist eine abgestimmte, kohärente und zeitgerechte Kommunikation. Die Koordination der Informationstätigkeiten erfolgt durch die Bundeskanzlei in enger Abstimmung mit dem federführenden Departement. Damit wird sichergestellt, dass Informationen konsistent aufbereitet und zielgerichtet kommuniziert werden.
Tätigkeiten zur Vorbereitung auf Krisen (Artikel 12 KOBV)
Die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) nimmt die nachfolgend aufgeführten Aufgaben zur Vorbereitung auf Krisen wahr. Die Verantwortung liegt je nach Aufgabe beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, bei der Bundeskanzlei oder sie wird gemeinsam wahrgenommen.
Eine aktuelle Übersicht der Kontaktstellen von Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone sowie wichtiger Partnerorganisationen wird laufend geführt und über die elektronische Lagedarstellung zugänglich gemacht, sodass im Krisenfall eine rasche und verlässliche Kontaktaufnahme gewährleistet ist.
Zusätzlich wird eine Übersicht über die Krisenstäbe der Bundesverwaltung bereitgestellt. Sie enthält die Bezeichnung der Krisenstäbe, ihre rechtlichen Grundlagen sowie ihre Aufgaben. Die Übersicht wird laufend aktualisiert und auf der Website https://www.krisenmanagement.admin.ch unter der Rubrik Dokumente publiziert. Damit entsteht eine transparente und aktuelle Informationsgrundlage zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung.
Die Aufgaben der Krisenfrüherkennung und Krisenantizipation werden systematisch wahrgenommen, indem Entwicklungen, Risiken und Ereignisse mit Potenzial für eine bundesratsrelevante Krise frühzeitig erkannt, analysiert und eingeordnet werden. Identifizierte Entwicklungen werden unter Einbezug der zuständigen Departemente, der Kantone sowie weiterer relevanter Akteure beurteilt und als fundierte Entscheidungsgrundlagen aufbereitet.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die nationalen Vorsorgeplanungen des Bundes werden koordiniert mit dem Ziel, die Übersichtlichkeit und die Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren zu verbessern. Hierzu werden geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, um Vorsorgeplanungen strukturiert zugänglich zu machen und den fachlichen Austausch sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu erleichtern.
Eine geschützte Führungsinfrastruktur für den politisch-strategischen Krisenstab und den operativen Krisenstab wird sichergestellt. Sie umfasst geeignete Räumlichkeiten, technische Mittel sowie die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb. Dadurch bleiben die Krisenstäbe auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig.
Für nicht geschützte Führungsinfrastrukturen sind die Departemente und Verwaltungseinheiten in ihrer jeweiligen Zuständigkeit selbst verantwortlich.
Die Kommunikation erfolgt über die im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vorgesehenen gemeinsamen Kommunikationssysteme von Bund, Kantonen und Dritten und wird dadurch durchgängig sichergestellt. Diese Systeme bilden eine zentrale Voraussetzung für die wirksame Zusammenarbeit zwischen den Krisenstäben und ihren Partnern, indem sie im Ereignisfall eine zuverlässige, abgestimmte und koordinierte Verständigung aller beteiligten Stellen gewährleisten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Es wird eine elektronische Lagedarstellung betrieben, die als zentrales Instrument zur Zusammenführung, Aufbereitung und Bereitstellung lage- und auftragsrelevanter Informationen dient. Sie ermöglicht den beteiligten Stellen von Bund, Kantonen und weiteren Partnern einen gemeinsamen, konsolidierten Lageüberblick und schafft damit eine wesentliche Grundlage sowohl für die koordinierte Krisenvorsorge als auch für ein wirksames Krisenmanagement im Ereignisfall.
Im Ressourcenmanagement des Bundes erfolgt die Zuteilung materieller und personeller Mittel vorausschauend geplant und koordiniert sowie in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern, um eine effiziente, prioritätsgerechte und lageangepasste Ressourcenallokation zu gewährleisten.
Zudem wird der unterstützende Personaleinsatz der in die Krisenorganisation eingebundenen Organisationseinheiten zentral koordiniert, sodass bei Bedarf qualifiziertes Personal rasch und bedarfsgerecht für die Krisenbewältigung bereitgestellt werden kann. Auf diese Weise wird die personelle Durchhalte- und Einsatzfähigkeit der Krisenorganisation nachhaltig gestärkt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Um im Krisenfall einen strukturierten und zeitgerechten Informationsaustausch sicherzustellen, werden neben den zuständigen Bundesstellen auch die Kantone sowie relevante Dritte und die Wissenschaft operativ in das Krisenmanagement des Bundes einbezogen. Dies umfasst insbesondere die Beratung beim Aufbau und Betrieb geeigneter Austauschformate sowie die Vorbereitung von Plattformen für den operativen Einbezug. Durch die frühzeitige Information aller betroffenen Stellen wird gewährleistet, dass diese ihre jeweilige Rolle im Krisenmanagement klar wahrnehmen und koordiniert ausüben können.
Zudem werden gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz und dem Generalsekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen Austauschformate und Workshops zu krisenrelevanten Themen organisiert. Dadurch wird der fachliche Dialog zwischen Bund und Kantonen gestärkt.
Der Einbezug der Wissenschaft wird gefördert, indem der Austausch zwischen Bund und Wissenschaft unterstützt und Wissenschaftsorganisationen bei der Bildung themenspezifischer Cluster begleitet werden. So kann im Krisenfall rasch auf geeignete Expertise zurückgegriffen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die Departemente und Verwaltungseinheiten werden beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Krisenorganisation sowie ihres Krisenmanagements umfassend unterstützt. Dabei werden die Vorbereitungsarbeiten aufeinander abgestimmt, um eine kohärente und einheitliche Ausrichtung des Krisenmanagements auf Stufe Bund sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Einsatzbereitschaft der Krisenstäbe gewährleistet, damit diese im Ereignisfall rasch, strukturiert und wirksam eingesetzt werden können.
Die Unterstützung umfasst insbesondere die Beratung bei der Ausgestaltung von Krisenstabsstrukturen, die Erarbeitung von Stabsordnungen und Pflichtenheften sowie die Vorbereitung geeigneter Führungshilfen und Stabstools. Darüber hinaus wird der systematische Aufbau methodischer Kompetenzen in der Stabsarbeit durch gezielte Ausbildungsmassnahmen gefördert, einschliesslich zentraler Aspekte der Führungsunterstützung. Auf diese Weise wird ein einheitliches Grundverständnis des Krisenmanagements in der Bundesverwaltung vermittelt, indem Begrifflichkeiten, Rollen und Vorgehensweisen harmonisiert und verbindlich ausgerichtet werden.
Die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung im Krisenmanagement wird koordiniert und das Bildungsangebot kontinuierlich bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie konsequent an den Anforderungen der Bundesverwaltung ausgerichtet.
Zudem werden regelmässig Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch durchgeführt, die den Wissenstransfer fördern, den Austausch bewährter Praktiken ermöglichen und aktuelle sowie zukünftige Fragestellungen des Krisenmanagements aufgreifen. Auf diese Weise wird das gemeinsame Verständnis weiter gestärkt und die fachliche Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung gefestigt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die Gesamtplanung der grossen Übungen im Krisenmanagement stellt sicher, dass die verschiedenen Übungsformate inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt und Synergien im Übungswesen gezielt genutzt werden. Sie definiert insbesondere Zeitpunkt, Dauer und Zuständigkeiten der strategischen Führungsübungen (SFU) und der Sicherheitsverbundübungen (SVU); weitere Übungsformate – etwa Gesamtnotfallübungen, Armeeübungen auf militärstrategischer und operativer Stufe sowie interkantonale Übungen – werden zur übergeordneten Einordnung berücksichtigt. Die grossen Übungen werden dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht, der bei Bedarf Stellen der Bundesverwaltung mit der Konzeption und Umsetzung einzelner Übungen beauftragen kann.
Zudem richten sich individuelle Übungen im Krisenmanagement an die Departemente und Verwaltungseinheiten und dienen dazu, erarbeitete Vorgehensweisen im Umgang mit Krisensituationen anhand simulierter Ereignisse praktisch zu erproben, Abläufe zu überprüfen und systematisch Erkenntnisse zu möglichen Schwachstellen zu gewinnen. Ergänzend werden bedarfsorientierte Übungen angeboten, die auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Organisationseinheiten ausgerichtet sind.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die Vorbereitung des Präsidialdepartements auf seine Aufgaben im Krisenmanagement umfasst die Vermittlung der massgeblichen Prozesse zur Krisenerkennung, zur Einsetzung eines Krisenstabs sowie der zentralen Abläufe im Krisenmanagement des Bundes einschliesslich des Zusammenwirkens mit der Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK). Damit wird sowohl das amtierende als auch das künftige Präsidialdepartement gezielt auf seine Rolle in der Unterstützung des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin im Krisenfall vorbereitet, unter anderem durch eine spezifisch ausgerichtete Übung.
Die strategische Steuerung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung stellen sicher, dass Strukturen, Prozesse und Instrumente auf der Grundlage von Erfahrungen aus Krisen und Übungen laufend überprüft und an künftige Herausforderungen angepasst werden. Zu diesem Zweck besteht ein strategisches Steuerungsgremium mit Vertretungen aller Generalsekretariate der Departemente sowie der zentral beteiligten Stellen, das die strategische Ausrichtung festlegt und die Weiterentwicklung des Krisenmanagements auf Stufe Bund koordiniert.