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Veröffentlicht am 13. Februar 2026

Leistungen Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK)

Die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) unterstützt die Bundesverwaltung in der Vorbereitung auf Krisen und übernimmt im Ereignisfall zentrale Koordinations- und Unterstützungsaufgaben. Grundlage bilden die Artikel 11 und 12 der KOBV.

Tätigkeiten im Krisenfall (Artikel 11 KOBV)

Im Krisenfall nimmt die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) folgende Aufgaben wahr:

Tätigkeiten zur Vorbereitung auf Krisen (Artikel 12 KOBV)

Die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) nimmt die nachfolgend aufgeführten Aufgaben zur Vorbereitung auf Krisen wahr. Die Verantwortung liegt je nach Aufgabe beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, bei der Bundeskanzlei oder sie wird gemeinsam wahrgenommen.