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Veröffentlicht am 18. Juli 2022

Kulturgüterschutz International

Hauptquartier des IKRK in Genf, Haus mit Parkanlage in der Avenue de la paix

Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

1962 und 2004 hat die Schweiz das Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und seine zwei Protokolle von 1954 und 1999 ratifiziert. Das Abkommen und seine Protokolle sind nicht direkt anwendbar.

Bergungsort für Kulturgüter / Safe Haven

Auf Anfrage eines Drittstaates stellt die Schweiz einen Bergungsort («Safe Haven») zur Sicherung von Kulturgütern zur Verfügung, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen oder Notlagen bedroht sind.

Verstärkter Schutz

Das Zweite Protokoll von 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten hat den Status des verstärkten Schutzes eingeführt. Die Unesco führt eine Liste der unter verstärktem Schutz stehenden Kulturgüter.