Bergungsort für Kulturgüter / Safe Haven

Auf Anfrage eines Drittstaates stellt die Schweiz einen Bergungsort («Safe Haven») zur Sicherung von Kulturgütern zur Verfügung, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen oder Notlagen bedroht sind. Die treuhänderische Aufbewahrung erfolgt gemäss einem Staatsvertrag (bilaterales Abkommen), der zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Drittstaates abgeschlossen wird. Solange sich die unter den Staatsvertrag fallenden Kulturgüter in der Schweiz befinden, können Dritte keinerlei Ansprüche geltend machen.
Der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) ist für sämtliche Fragen rund um den Bergungsort zuständig und informiert die Drittstaaten anlässlich der Tagungen bei der Unesco. Weiter koordiniert er die Arbeiten mit den anderen Bundesstellen und arbeitet eng mit dem Schweizerischen Nationalmuseum zusammen, das die optimale Aufbewahrung der eingelagerten Kulturgüter sicherstellt.
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