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Veröffentlicht am 4. Oktober 2023

Verstärkter Schutz

Stiftsbibliothek St. Gallen, A-Objekt im Kulturgüterschutzinventar, Unesco-Weltkulturerbe und Anwärterin für verstärkten Schutz

Das Zweite Protokoll von 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten hat den Status des verstärkten Schutzes eingeführt. Die Unesco führt eine Liste der unter verstärktem Schutz stehenden Kulturgüter. Die an einem Konflikt beteiligten Vertragsparteien gewährleisten die Unverletzlichkeit des unter verstärktem Schutz stehenden Kulturguts, indem sie dieses Gut weder zum Ziel eines Angriffs machen noch das Gut oder seine unmittelbare Umgebung zur Unterstützung militärischer Handlungen verwenden.

Kulturgut kann unter verstärkten Schutz gestellt werden, sofern es die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt: Es ist von höchster Bedeutung für die Menschheit, es geniesst auf nationaler Ebene das höchste Mass an Schutz, und seine Verwendung für militärische Zwecke ist explizit ausgeschlossen. Der Ausschuss für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten entscheidet über Anträge der Hohen Vertragsparteien auf Gewährung des verstärkten Schutzes.

Der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstützt die Kantone bei der Erstellung von Anträgen und koordiniert die Arbeiten auf Bundesebene zur Einreichung von Anträgen bei der Unesco. Derzeit steht in der Schweiz kein Kulturgut unter verstärktem Schutz. Es wurde bislang noch kein Antrag gestellt.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern