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Veröffentlicht am 8. Oktober 2025

Kantonale Gefährdungsanalyse und Vorsorge

Grundlage für konkrete Arbeiten im Kanton

Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen sind hauptsächlich die Kantone zuständig. Der Bund regelt grundsätzliche Aspekte des Bevölkerungsschutzes und sorgt für die nötige Koordination. Gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen der Gefährdungsanalyse und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.

Eine Gefährdungsanalyse ist Voraussetzung, um die Planung zur Verminderung der festgestellten Risiken, insbesondere mit Massnahmen der Vorsorge, vorzunehmen.

Das BABS stellt den Kantonen mit dem Leitfaden KATAPLAN Kantonale Gefährdungsanalyse und Vorsorge (BABS, 2013) ein Hilfsmittel für die Durchführung von Gefährdungsanalysen und die Erarbeitung von Vorsorgeplanungen zur Verfügung.

Damit die Kantone über zeitgemässe und adressaten­gerechte Grundlagen verfügen, wird der aus dem Jahr 2013 stammende Leitfaden überarbeitet und weiterentwickelt und auf die gegenwärtigen Be­gebenheiten angepasst.

Um einerseits den Stand der Arbeiten in Bezug auf kantonale Gefährdungsanalysen und Vorsorgeplanungen abzuholen und andererseits den Handlungsbedarf betreffend die Revision des Leitfadens zu eruieren, wurden in der zweiten Jahreshälfte 2025 eine Umfrage sowie vertiefende Interviews bei den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Bericht Dritte Umfragestudie zum Stand der Arbeiten in den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein zusammengefasst.

Die nachfolgende Grafik gibt eine Übersicht über den Stand der Arbeiten in den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein hinsichtlich der Durchführung der kantonalen Gefährdungsanalysen.

Kantonale Gefährdungsanalyse - Stand Dezember 2025

Zielpublikum und Zweck

Der Leitfaden KATAPLAN richtet sich an die Verantwortlichen des Bevölkerungsschutzes in den Kantonen, welche sich mit der Analyse von Gefährdungen und der Vorsorge für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen befassen.

Mit dem KATAPLAN-Leitfaden soll erreicht werden, dass die Vorbeugung und die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auch im interkantonalen Verbund zweckmässig geplant werden kann. Dazu ist ein einheitliches Vorgehen zur Ermittlung der Gefährdungen und der daraus resultierenden Risiken erforderlich. Zentrale Grundlage von KATAPLAN ist das Integrale Risikomanagement im Bevölkerungsschutz.

Kommunikation der Gefährdungsanalyse

Die Information zu den Gefährdungsanalysen leistet einen wichtigen Beitrag, um das Risikobewusstsein der Bevölkerung zu stärken. Die Herausforderung für die Verantwortlichen ist, weder in abstrakte Aussagen auszuweichen noch Panikmache zu betreiben. Gefragt ist, gradlinig und anschaulich aufzuzeigen, welche Gefährdungen vorhanden sind, wie sich der Kanton darauf vorbereitet und wo die Bevölkerung Informationen findet, um sich zu schützen.

Das BABS hat dafür eine Praxishilfe erarbeitet, welche anwendungsorientierte Tipps und Instrumente beinhaltet, um die Kommunikation der Gefährdungsanalyse zu planen und umzusetzen.

7. Oktober 2025

Umgang mit Gefährdungen und Risiken im Bevölkerungsschutz

Die Zunahme an Ereignissen mit negativen Auswirkungen für Mensch, Tier und Umwelt zeigt, dass es wichtig ist, sich sowohl der aktuellen als auch der künftigen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken bewusst zu sein.

7. Oktober 2025

Integrales Risikomanagement im Bevölkerungsschutz

Im Umgang mit Katastrophen und Notlagen spielt in der Schweiz das Modell des integralen Risikomanagements (IRM) im Bevölkerungsschutz eine zentrale Rolle.

2. März 2026

Nationale Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS)

Das übergeordnete Ziel der nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» (KNS) ist das Bereitstellen risikobasierter Planungsgrundlagen für Organisationen, die strategisch oder operativ für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zuständig sind.