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Veröffentlicht am 16. Januar 2025

Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Die überdepartementale Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Die überdepartementale Krisenorganisation der Bundesverwaltung setzt sich aus einer permanenten Basisorganisation für Krisenmanagment (BOK) und einem im Bedarfsfall eingesetzten politisch-strategischen Krisenstab (PSK) und einem operativen Krisenstab (OPK) zusammen. Die beiden Stäbe können, müssen aber nicht, parallel eingesetzt werden.

Einsetzung und Auflösung der überdepartementalen Krisenorganisation

Der Bundesrat löst per Entscheid den PSK auf, wenn die unmittelbare und schwere Gefahr, welche zur Einsetzung des PSK führte, nicht mehr besteht. Der OPK wird vom  federführenden Departement aufgelöst. Dieses stellt zudem sicher, dass allfällige Folgearbeiten an die zuständigen Stellen übergeben werden.

Zusammenarbeit der Verwaltungseinheiten mit der überdepartementalen Krisenorganisation

Während die Geschäftsstelle BOK eine Übersicht über die von den Verwaltungseinheiten gemeldeten Kontaktstellen für den Krisenfall führt und laufend aktualisiert, verwaltet das Eidgenössische Personalamt (EPA) die Personendaten für den unterstützenden Personaleinsatz zugunsten der Krisenorganisation der Bundesverwaltung.

Aus- und Weiterbildungen

Die beiden online Lernmodule zum Krisenmanagement vermitteln organisatorische und rechtlichen Grundlagen des Krisenmanagements in der Bundesverwaltung.