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Veröffentlicht am 27. Januar 2025

Die überdepartementale Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Die überdepartementale Krisenorganisation der Bundesverwaltung setzt sich aus einer permanenten Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) und einem im Bedarfsfall eingesetzten politisch-strategischen Krisenstab (PSK) und einem operativen Krisenstab (OPK) zusammen. Die beiden Stäbe können, müssen aber nicht, parallel eingesetzt werden.

Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Der politisch-strategische Krisenstab (PSK)

Der Bundesrat setzt durch Beschluss einen PSK ein und bestimmt das federführende Departement. Dieses leitet den PSK und übernimmt die politische und strategische Koordination des Krisenmanagements.

Aufgaben:

Der PSK erarbeitet Handlungsoptionen und Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Bundesrates und unterstützt das federführende Departement bei der Vorbereitung von Bundesratsanträgen. Darüber hinaus beurteilt er die politisch-strategische Lage und koordiniert das Krisenmanagement der Bundesverwaltung auf dieser Ebene. Er formuliert politisch-strategische Vorgaben für die operative Bewältigung einer Krise und sorgt dafür, dass die Aufgaben der Beteiligten aufeinander abgestimmt sind, der Führungsrhythmus harmonisiert ist, Abhängigkeiten berücksichtigt werden und genügend Zeit für die operative Umsetzung bleibt.

Durch seine Arbeit gewährleistet der PSK eine strukturierte, strategisch ausgerichtete Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass die Bundesverwaltung auch in komplexen und vielseitigen Krisenlagen handlungsfähig bleibt. Der PSK bildet die Brücke zwischen der politischen Leitung und der operativen Umsetzung. Er schafft die Grundlage für ein wirksames Krisenmanagement.

Mitglieder:

Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin des federführenden Departementes hat den Vorsitz des PSK.

Dem PSK gehören an:

  • die Generalsekretäre und Generalsekretärinnen der betroffenen Departemente;
  • die Vizekanzler und Vizekanzlerinnen;
  • der Direktor oder die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV;
  • der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Justiz BJ;
  • der Staatssekretär oder die Staatssekretärin des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO;
  • der Staatssekretär oder die Staatssekretärin für Sicherheitspolitik SEPOS.

Das federführende Departement zieht nachfolgende Personen und Organisationen bei:

  • den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und Vertretende von weiteren Bundesstellen in beratender Funktion bei Bedarf;
  • Vertretende von Kantonen und Dritten bei Betroffenheit und/oder Bedarf.

Der operative Krisenstab (OPK)

Der OPK wird bei Bedarf vom federführenden Departement eingesetzt. Er nimmt Weisungen des PSK entgegen und führt dessen Aufträge aus. Er stellt sicher, dass die operativen Massnahmen im Einklang mit den strategischen Vorgaben umgesetzt werden.

Er übernimmt die Koordination zwischen den Krisenstäben und den betroffenen Verwaltungseinheiten der Departemente und erstellt die Grundlage für den PSK im Einklang mit den strategischen Vorgaben.

Aufgaben:

Der OPK sammelt entscheidungsrelevante Informationen, bereitet diese auf und stellt sie dem PSK zur Verfügung. Dazu gehört auch die Beurteilung verfassungsrechtlicher Voraussetzungen für Massnahmen wie die Einschränkung von Grundrechten oder den Erlass von Notrecht. Darüber hinaus koordiniert der OPK die operativen Tätigkeiten der im Einsatz stehenden Sonderstäbe, Fachstäbe, Fachgruppen, Krisenstäbe der Verwaltungseinheiten und weiterer betroffener Stellen, um eine einheitliche und effiziente Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen.

Mitglieder:

Das federführende Departement bestimmt die Leitung des OPK.

Dem OPK gehören an:

  • Vertretende der betroffenen Verwaltungseinheiten und ihre Krisenstäbe,
  • Vertretende des Bundesamtes für Justiz BJ.

Das federführende Departement zieht nachfolgende Personen und Organisationen bei:

  • Vertretende weiterer Verwaltungseinheiten in beratender Funktion bei Bedarf;
  • finanzverantwortlichen Personen der betroffenen Verwaltungseinheiten;
  • Dienstleistungen zugunsten der beiden Krisenstäbe PSK und OPK.

Das federführende Departement zieht nachfolgende Personen und Organisationen bei:

  • Vertretende weiterer Verwaltungseinheiten in beratender Funktion bei Bedarf;
  • finanzverantwortlichen Personen der betroffenen Verwaltungseinheiten;
  • Vertretende von Kantonen und Dritten bei Betroffenheit und/oder Bedarf;

Die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK)

Aufgaben:

Zu den Aufgaben der BOK gehören u.a. die methodische und administrative Stärkung der beiden Krisenstäbe, die Einbindung relevanter Akteure, die integrale Lagedarstellung sowie die Koordination der Kommunikation auf Basis der gemeinsamen Systeme von Bund, Kantonen und weiteren Partnern. Damit wird ein systematisches, rasch einsatzbereites und ganzheitliches Krisenmanagement auf überdepartementaler Ebene ermöglicht. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) führt die Geschäftsstelle und stellt eine ständig erreichbare Kontaktstelle sicher. An diese können sich Verwaltungseinheiten, Kantone und Betreibende kritischer Infrastrukturen bei Bedarf wenden. Zudem stärkt die BOK die Krisenantizipation der Bundesverwaltung, sorgt für den langfristigen Erhalt von Wissen und erbringt weitere Dienstleistungen zu Gunsten der Departemente ausserhalb von Krisen. Die BOK ermöglicht Kontinuität und Kohärenz im Krisenmanagement der Bundesverwaltung.

Zusammensetzung:

Die BOK wird gemeinsam durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die Bundeskanzlei betrieben. Im Krisenfall können weitere Mitarbeitende aus anderen Bundesstellen zur Mitarbeit hinzugezogen werden.

Einbezug der Kantone und der Wissenschaft

Die Kantone, die Wissenschaft und situativ weitere relevante Akteure werden frühzeitig und systematisch in die Arbeiten des PSK und/oder des OPK miteinbezogen. Die Verantwortung hierfür liegt beim federführenden Departement. Diese Massnahme fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Interessengruppen angemessen vertreten sind.