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Veröffentlicht am 28. Oktober 2025

Schutzbauten

Schutzbauten: eine Investition in die Sicherheit

Zu den Schutzbauten zählen die Schutzräume für die Bevölkerung, die Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz sowie die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen. Hinzu kommen Kulturgüterschutzräume.

Schutzräume für die Bevölkerung

In der Schweiz gilt der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». Dank der Schutzraumbaupflicht können die Kantone noch vorhandene Lücken schliessen und der Zunahme der Bevölkerung Rechnung tragen.

Schutzanlagen für die Führung und die Einsatzmittel

Bei den Schutzanlagen wird unterschieden zwischen Kommandoposten für die Führungsorgane, Bereitstellungsanlagen des Zivilschutzes und sanitätsdienstlichen Schutzanlagen für das Gesundheitswesen.

Kulturgüterschutzräume

Kulturgüterschutzräume sind unterirdische bauliche Infrastrukturen, die der Einlagerung von mobilem Kulturgut bei einem bewaffneten Konflikt oder einer Katastrophe dienen.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern