Schutzbauten
Schutzbauten: eine Investition in die Sicherheit
Zu den Schutzbauten zählen die Schutzräume für die Bevölkerung, die Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz sowie die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen. Hinzu kommen Kulturgüterschutzräume.
Schutzräume für die Bevölkerung
In der Schweiz gilt der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». Dank der Schutzraumbaupflicht können die Kantone noch vorhandene Lücken schliessen und der Zunahme der Bevölkerung Rechnung tragen.
Schutzanlagen für die Führung und die Einsatzmittel
Bei den Schutzanlagen wird unterschieden zwischen Kommandoposten für die Führungsorgane, Bereitstellungsanlagen des Zivilschutzes und sanitätsdienstlichen Schutzanlagen für das Gesundheitswesen.
Kulturgüterschutzräume
Kulturgüterschutzräume sind unterirdische bauliche Infrastrukturen, die der Einlagerung von mobilem Kulturgut bei einem bewaffneten Konflikt oder einer Katastrophe dienen.
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Guisanplatz 1B
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