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Veröffentlicht am 17. Juli 2026

Schutzbauten: eine Investition in die Sicherheit

Seit Mitte der 1960er-Jahre hat die Schweiz eine flächendeckende Infrastruktur aus Schutzbauten erstellt. Dazu gehören die Schutzräume für die Bevölkerung, die Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz sowie die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen für das Gesundheitswesen. Hinzu kommen Kulturgüterschutzräume für bewegliche Kulturgüter.

Schutz dank Betonhülle und Belüftungssystem

Die Schutzbauten sind primär für den Schutz der Bevölkerung, die Führung und die Mittel des Bevölkerungsschutzes im Falle eines bewaffneten Konflikts konzipiert, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Sie bieten einen Grundschutz gegenüber konventionellen Waffen, Explosionswirkungen sowie Nuklearwaffen. Die Filter- und Lüftungsanlagen schützen vor chemischen und biologischen Kampfstoffen. Zudem bietet die Betonhülle einen hohen Schutz vor radioaktiver Strahlung.

Noch örtliche Lücken

Landesweit gibt es rund 370'000 Personenschutzräume, zudem gut 1700 Schutzanlagen. Heute sind in dieser Schutzinfrastruktur noch örtliche Lücken zu füllen, dies insbesondere bei den Schutzräumen.

Werterhalt sicherstellen

Um die Schutzwirkung dieser Infrastruktur auch künftig zu gewährleisten, ist der Werterhalt zentral. Dabei kommen der periodischen Kontrolle eine entscheidende Rolle zu. Komponenten am Ende der Lebensdauer sind zu ersetzen. In den kommenden Jahren ist deshalb ein umfangreiches Erneuerungsprogramm vorgesehen. Dieses umfasst rund 200 Schutzanlagen sowie etwa 200’000 Schutzräume. Für deren Betrieb und Erneuerung dürfen ausschliesslich Komponenten eingesetzt werden, die über eine Zulassung des BABS verfügen.

Alternative Schutzeinrichtungen

Ergänzend zu den regulären Schutzräumen am Wohnort sollen Schutzmöglichkeiten für Personen geschaffen werden, die sich während eines bewaffneten Konflikts ausserhalb des Wohnortes aufhalten. Hauptsächlich in grossen Städten und Ballungszentren mit einem hohen Pendleraufkommen sollen alternative Schutzeinrichtungen (aSE) einen temporären Minimalschutz für Personen bieten, die die zugewiesenen Schutzräume nicht aufsuchen können. Das BABS erarbeitet dazu zurzeit eine Studie.

Nutzung im Alltag

Im Alltag nutzen private Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Schutzräume meist als Keller. Als Tiefgaragen konzipierte grosse Schutzräume dienen in Friedenszeiten der Unterbringung von Fahrzeugen. Auch öffentliche Schutzbauten können unter Umständen zivilschutzfremd genutzt werden. Die Gemeinden können damit zusätzliche Raumbedürfnisse abdecken, etwa für Truppenlager, (Ferien-)Unterkünfte, Vereinslokale, Garderoben usw. Allerdings sinkt mit der Reduktion der Anzahl Schutzanlagen das Angebot. Interessierte Private oder Vereine richten Ihre Anfrage direkt an die Gemeinde.

Fremdnutzung: Sicherheitsvorgaben beachten

Werden Schutzbauten im Alltag für zivilschutzfremde Zwecke genutzt, sind die einschlägigen baulichen Vorgaben (z. B. zu Brandschutzmassnahmen) strikte einzuhalten. Bei umfangreichen Zusatzinstallationen muss dem zuständigen kantonalen Amt ein Projekt eingereicht werden. Das BABS empfiehlt zudem, mit den Nutzern einen Mietvertrag abzuschliessen. Dieser soll garantieren, dass die Anlage einwandfrei funktioniert und die nötigen Instruktionen gegeben werden.

Bund liefert Planungsgrundlagen

Die technischen Grundlagen für Planung, Erstellung und Werterhaltung im Bereich der Schutzbauten werden im BABS erarbeitet. Der Bund koordiniert, genehmigt, finanziert und überwacht die Massnahmen der baulichen und technischen Infrastruktur und genehmigt prüfpflichtige Einbauteile für Schutzbauten. Die Kantone und Gemeinden setzen die Vorgaben mit Unterstützung des Bundes um.

Neue Studien, Konzepte und Strategien

In Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitete das BABS das Konzept Schutzbauten als Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung und den Werterhalt der Schutzräume, Kommandoposten und Bereitstellungsanlagen. Das im Mai 2023 publizierte Dokument beleuchtet insbesondere baulich-technische Aspekte. Die im Oktober 2025 publizierte Dachstrategie Schutzbauten zeigt zusätzlich auf, dass auch Personen zu schützen sind, die sich im Falle eines bewaffneten Konflikts nicht an ihrem Wohnort oder in der Nähe ihrer Schutzräume aufhalten können. Eine entsprechende Studie wird dem Bundesrat Anfang 2027 zum Variantenentscheid vorgelegt. Zudem hat der Bundesrat 2026 den Auftrag erteilt, bis Ende 2028 ein Detailkonzept für die sanitätsdienstlichen Schutzanlagen zu erarbeiten.

Bedarf an zugelassenen Komponenten und Materialien

In den kommenden Jahren ist bei den Schutzbauten ein umfangreiches Erneuerungsprogramm vorgesehen. Zur Einhaltung der Mindestanforderungen werden die in Schutzbauten verwendeten Komponenten und Materialien im Rahmen eines Zulassungsverfahrens geprüft. Unternehmen, die entsprechende Produkte anbieten oder entwickeln, können diese im Rahmen eines Zulassungsverfahrens prüfen lassen. Die entsprechenden Informationen sowie die aktuell zugelassenen Komponenten sind in der Zivilschutz-Komponenten-Datenbank (ZKDB) einsehbar.