Kulturgüterschutzräume

Kulturgüterschutzräume sind geschützte unterirdische Depotstandorte. Sie dienen der sicheren Aufbewahrung der wertvollsten Sammlungsbeständen bei bewaffneten Konflikten, Naturereignissen und zivilisationsbedingten Katastrophen.
Der Bund kann für die Mehrkosten für den Neubau und die Erneuerung sowie die Inneneinrichtung von Kulturgüterschutzräumen für Sammlungen von nationaler Bedeutung gemäss Kulturgüterschutzinventar aufkommen. Antragsberechtigt sind die für den Bevölkerungs- oder den Zivilschutz zuständigen kantonalen Ämter.
Das BABS prüft, ob die Bauvorhaben die technischen und administrativen Vorschriften speziell für Kulturgüter einhalten, insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte:
- Nationale Bedeutung der Sammlung;
- sicherer Baustandort gemäss kantonaler Gefahrenkarte;
- Bedarfsnachweis;
- Angabe von Laufmetern und Kubikmetern;
- Notfallplanung;
- Baupläne;
- Vorprojekt mit Kostenschätzung.
