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Veröffentlicht am 3. März 2025

Der Zivilschutzbereich Betreuung

Zum Wohlergehen der Betroffenen

Bei Katastrophen und in Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten und hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, die bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen, also für ihr Wohlergehen zu sorgen. Die Betreuung ist darauf eine möglichst umfassende Selbsthilfe der betroffenen Menschen ausgerichtet. Der Zivilschutz verfügt für diese Aufgaben über Betreuer, teilweise auch Sanitäts- und Carespezialisten.

Unterstützung der Einsatzkräfte und des Gesundheitswesens

Die Kernaufgaben des Zivilschutzes sind hierbei:

  • Aufbauen und betreiben von Sammel- und Betreuungsstellen in bestehenden oder provisorischen Einrichtungen,
  • Unterstützen der Behörden bei Evakuierungen,
  • Betreuen von schutzsuchenden Personen, Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens (z. B. Mithilfe bei der Krankenpflege in Heimen oder Spitälern,
  • Transporthelfer beim Rettungsdienst der Sanität).

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern