Zulassungsverfahren für prüfpflichtige Komponenten und Materialien für Schutzbauten
Zulassungsverfahren gliedert sich in vier Phasen
Eine Neuzulassung ist notwendig zur Erteilung einer Zulassung von prüfpflichtigen Komponenten oder Materialen, für die noch keine Zulassung besteht. Es können nur Komponenten und Materialien zugelassen werden, für welche technische Pflichtenhefte oder technische Weisungen des BABS bestehen und die nachweislich im schweizerischen Zivilschutzbauten Verwendung finden.