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Veröffentlicht am 28. Oktober 2025

Schutzbauten

Schutzanlagen für den Bevölkerungsschutz

Schutzanlagen werden vom Führungsorganen und vom Zivilschutz bei Katastrophen, Notlagen oder bewaffneten Konflikten genutzt.

Schutzräume für die Bevölkerung

Schutzräume dienen als Zufluchtsorte für die Bevölkerung in bewaffneten Konflikten oder bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen.

Fremdnutzung von Schutzbauten

In normalen Zeiten können Schutzbauten unter Beachtung der Sicherheitsvorgaben auch zivilschutzfremd genutzt werden.

Werterhaltung

Dank dem sehr guten Ausbaustand in der Schweiz steht nicht mehr der Bau von Schutzbauten im Vordergrund, sondern die Werterhaltung der bestehenden Infrastruktur.

Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) & Dachstrategie Schutzbauten

Im Oktober 2025 entschied der Bundesrat über Änderungen in der Zivilschutzverordnung und wurde über die Dachstrategie Schutzbauten informiert.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern