Schutzbauten
Schutzanlagen für den Bevölkerungsschutz
Schutzanlagen werden vom Führungsorganen und vom Zivilschutz bei Katastrophen, Notlagen oder bewaffneten Konflikten genutzt.
Schutzräume für die Bevölkerung
Schutzräume dienen als Zufluchtsorte für die Bevölkerung in bewaffneten Konflikten oder bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen.
Fremdnutzung von Schutzbauten
In normalen Zeiten können Schutzbauten unter Beachtung der Sicherheitsvorgaben auch zivilschutzfremd genutzt werden.
Werterhaltung
Dank dem sehr guten Ausbaustand in der Schweiz steht nicht mehr der Bau von Schutzbauten im Vordergrund, sondern die Werterhaltung der bestehenden Infrastruktur.
Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) & Dachstrategie Schutzbauten
Im Oktober 2025 entschied der Bundesrat über Änderungen in der Zivilschutzverordnung und wurde über die Dachstrategie Schutzbauten informiert.
Kontakt
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern
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