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Veröffentlicht am 22. Oktober 2025

Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) & Dachstrategie Schutzbauten

Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind Schutzbauten von grosser Bedeutung. Damit der Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohner oder Einwohnerin» weiterhin gewährleistet werden kann, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 entsprechende Änderungen in der Zivilschutzverordnung gutgehiessen.

Werterhalt und Weiterentwicklung

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat sich die internationale Sicherheitslage deutlich verschlechtert, und ein bewaffneter Konflikt in Westeuropa oder in der Schweiz kann leider nicht mehr ausgeschlossen werden. Moderne Konflikte wie zum Beispiel im Nahen Osten machen deutlich, dass die Zivilbevölkerung massiv betroffen ist. Sei es durch Angriffe mit weitreichenden Waffensystemen oder durch Kampfhandlungen am Boden. Auf solche Situationen muss die Schweiz vorbereitet sein.

Was die Vorbereitungen anbelangt, muss die Schweiz aber nicht bei Null beginnen. Bereits jetzt verfügt sie über ein Netz an Schutzbauten für die Bevölkerung und Einsatzkräfte basierend auf dem Prinzip:

Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts.

Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 22. Oktober entschieden, in zwei Schritten zu vorzugehen.

Zum einen will er den Werterhalt der bestehenden Infrastruktur sicherstellen. Zum anderen will er das Netzwerk der Schutzbauten weiterentwickeln und prüfen, welche Infrastrukturen sich als alternative Schutzeinrichtungen, etwa für Pendlerinnen und Pendler, eignen würden.

Die Revision der Zivilschutzverordnung

Ein wichtiger Meilenstein für den Werterhalt bildet die an seiner Sitzung vom 22. Oktober vom Bundesrat verabschiedete Revision der Zivilschutzverordnung mit der Anpassung der Bestimmungen zu den Schutzbauten.

Kernpunkte der Revision beinhalten beispielsweise den Ersatz von Schutzbaukomponenten wie etwa Ventilations- und Filteraggregaten oder die Anpassung der Schutzraumbaupflicht. Diese sieht eine die Ausweitung der Pflicht auf Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen sowie die Erhöhung und Vereinheitlichung des Ersatzbeitrages pro Schutzplatz auf 1'400 CHF.

Die Ersatzbeiträge sind zu bezahlen, wenn beim Bau eines Gebäudes keine Schutzräume errichtet werden und werden in einen Fonds alimentiert, der von den Kantonen verwaltet wird und dem Bau von öffentlichen Schutzräumen sowie dem Werterhalt der privaten und öffentlichen Schutzräume dient.

Für die Schutzanlagen, welche von Führungsorganen und vom Zivilschutz nicht nur bei bewaffneten Konflikten, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen benötigt werden, ist vorgesehen, dass der Bund innerhalb der nächsten 15 Jahre insgesamt 220 Millionen Franken für deren Revonationen investiert. Von diesem Betrag sind 135 Millionen Franken im ordentlichen Budget bereits inbegriffen. Dies bedeutet, dass der Mehrbedarf 85 Millionen Franken beträgt.

Dachstrategie Schutzbauten

An seiner Sitzung vom 22. Oktober wurde der Bundesrat ausserdem über die Dachstrategie Schutzbauten informiert, welche in Hinblick auf die aktuelle sicherheitspolitische Situation und die Erfahrungen aus dem Ukrainekrieg vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz zusammen mit der Armee erarbeitet wurde.

Die Dachstrategie zeigt auf, dass die regulären Schutzräume am Wohnort nach wie vor wichtig sind und deshalb deren Werterhalt für die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden muss. Die Dachstrategie zeigt ebenfalls auf, dass zudem diejenigen Personen zu schützen sind, die mutmasslich auch in einem bewaffneten Konflikt nach wie vor mobil sind – nicht zuletzt um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten – und die sich nicht an ihrem Wohnort und damit nicht in der Nähe ihrer Schutzräume aufhalten. Aktuelle Konflikte zeigen, dass nicht ständig und flächendeckend Kampfhandlungen und Angriffe stattfinden, sondern in gewissen Regionen der Arbeits- und Lebensalltag annährend «normal» weitergeht.

Darum braucht es zum Schutz bei sporadischen Angriffen mit konventionellen weitreichenden Waffensystemen einerseits die bestehende Infrastruktur, andererseits zusätzliche Schutzeinrichtungen für Pendlerinnen und Pendler – primär in grossen Städten und Ballungszentren.

Das BABS wird in einer Studie abklären, welche Anforderungen solche alternativen Schutzeinrichtungen erfüllen müssen und welche Infrastrukturen sich dazu eignen würden.