Die Personalreserve im Zivilschutz
Kantone passen Zivilschutz-Bestand ihrem Bedarf an
Der Bedarf an Schutzdienstpflichtigen, d. h. an Dienstpflichtigen des Zivilschutzes ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der Kanton hat die Möglichkeit, seinen Zivilschutz-Bestand dem Bedarf anzupassen und Schutzdienstpflichtige einem gesamtschweizerischen Personalpool zuzuteilen. Sie können bei Bedarf einem Kanton zur Verfügung gestellt und von diesem eingeteilt werden.
Keine Einsätze für nicht ausgebildete „Reservisten“
Für Einsätze dürfen nur Schutzdienstpflichtige aufgeboten werden, die mindestens die Grundausbildung absolviert haben. Die dem Personalpool zugeteilten Schutzdienstpflichtigen sollen nicht für kurzfristige Einsätze reaktiviert werden; bei Engpässen sind ausgebildete Schutzdienstpflichtige von Nachbarorganisationen einzusetzen. Eine Reaktivierung ist aber grundsätzlich möglich. Schutzdienstpflichtige, die ohne Grundausbildung im Personalpool erfasst sind, können bis zum Ende des Jahres, in dem sie 30 Jahre alt werden, zur Grundausbildung aufgeboten werden.