Information via Radio
Besonders dringliche Warnungen und alle Alarmierungen inklusive Verhaltensanweisungen werden als verbreitungspflichtige Meldungen im Radio verlesen.
Da die Radioinfrastruktur weitgehend unabhängig ist von Internet, WLAN- oder Mobilfunknetzen, ist sie eine wertvolle Redundanz zur Meldungsverbreitung via Alertswiss-Website und -App. Besonders dringliche Warnungen und alle Alarmierungen werden daher auch als verbreitungspflichtige Meldungen im Radio verlesen. Jede verbreitungspflichtige Meldung wird auch als Alertswiss-Meldung via Website und App verbreitet. Die Stelle, die die Meldung verfasst – in der Regel eine Einsatzzentrale der Kantonspolizei – entscheidet darüber, eine Meldung verbreitungspflichtig zu machen. Sie bestimmt, wie oft und in welchem Zeitabstand die Meldung verlesen werden muss. Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes können Warnungen vor Naturgefahren der höchsten Gefahrenstufen ebenfalls für verbreitungspflichtig erklären.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) verbreitet Verhaltensanweisungen mit dem Notdispositiv ICARO (Information Catastrophe Alarme Radio Organisation). Sie stellt sicher, dass behördliche Meldungen rund um die Uhr sofort ausgestrahlt werden. Verbreitungspflichtige Meldungen werden jeweils auf den ersten Senderketten der entsprechenden Sprachregionen verlesen. Bei einem Sirenenalarm kann das Verlesen der Meldung in allen ersten Programmen (deutsch, französisch, italienisch) eingefordert werden.
Die SRG trifft die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen, um die Pflicht zur Veranstaltung und Verbreitung von Radioprogrammen so weit wie möglich auch in Krisensituationen erfüllen zu können. Ein DAB+-Radio mit Ersatzbatterien ist daher wichtiger Teil des Notvorrats.
Auch private konzessionierte Radiobetreiber verlesen verbreitungspflichtige Meldungen, die ihr Sendegebiet betreffen. Eine Reihe nicht konzessionierter Radiostationen hat sich freiwillig bereit erklärt, solche Meldungen ebenfalls zu verbreiten. Alle privaten Radiostationen verlesen Meldungen nur während ihrer Redaktionszeiten, d. h. wenn ihre Studios besetzt sind, nicht aber mitten in der Nacht.
Verbreitungspflichtige Hinweise zum Sirenentest
Die Radio- und Fernsehveranstalter sind auch verpflichtet, in ihren Programmen auf den bevorstehenden Sirenentest hinzuweisen. Entsprechend werden in der Regel im Januar und Februar Spots mit Hinweisen zum Sirenentest am ersten Mittwoch im Februar verbreitet.
IBBK-Radio: Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen
In Zusammenarbeit mit diversen zivilen und militärischen Partnern betreibt das BABS ein System zur Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen – kurz IBBK-Radio. Das System basiert grundsätzlich auf der Infrastruktur der drei SRG-Radio-Senderketten (SRF, RTS, TSI), ergänzt durch vom Bund betriebene Zusatzelemente. So sind, verteilt über die gesamte Schweiz, diverse Sendestationen mit zusätzlichen, stationären UKW-Notsendeanlagen ausgerüstet. Sie verfügen über eine sehr grosse Sendeleistung, sind besonders geschützt und können in Betrieb genommen werden, wenn die normale Sendeinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht. Dadurch kann die Bevölkerung in Notlagen mit behördlichen Informationen über UKW-Signale in Kellern und Schutzräumen bis ins zweite Untergeschoss versorgt werden. Sollte sich ein Schutzraumbezug abzeichnen, würde vorgängig auch über die Möglichkeiten informiert, wie das Notfallradio empfangen werden kann. DAB+-Radioempfänger können auf UKW umgeschaltet werden und bei Inbetriebnahme von IBBK das UKW-Signal des Notfallradios empfangen. Das BABS plant, das Notfallradio nach der Stilllegung aller zivilen UKW-Infrastrukturen nicht mehr weiter zu betreiben.
Das BABS geht in künftigen Einsatzszenarien eher von kurzen, punktuellen Schutzraumbezügen aus. Auch die Verfügbarkeit der Sender angesichts moderner Waffensysteme muss hinterfragt werden. Die verfügbaren Ressourcen sollen daher in rasche, vielseitige Alarmierungskanäle (Cell Broadcast) und in die Weiterentwicklung der in zahlreichen Szenarien einsetzbaren Notfalltreffpunkte investiert werden.
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