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Ergebnisbericht aus Fachkonsultation zu den Verordnungen zum BZG

12.03.2020 | Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Die Eidgenössischen Räte haben am 20. Dezember 2019 eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) beschlossen. Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen sind Anpassungen des Verordnungsrechts im Bevölkerungs- und Zivilschutz erforderlich. Neu gibt es eine Bevölkerungsschutzverordnung sowie eine Zivilschutzverordnung.
 

In diesem Zusammenhang führte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) vom 12. Februar 2019 bis zum 30. September 2019 zu den genannten Verordnungen eine Fachkonsultation bei den Kantonen, den Partnern im Bevölkerungsschutz und weiteren involvierten Kreisen durch.

Die Resultate aus dieser Fachkonsultation sind nun in einem Ergebnisbericht festgehalten.


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