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Veröffentlicht am 28. Januar 2025

Ausbildung Strahlenschutz

Ausbildung Strahlenschutz

Anwendungsbereich

Zu den Personen, die durch Ihre Tätigkeiten im Stör- oder Notfall Umgang mit ionisierender Strahlung haben, dieser ausgesetzt sein können oder den Umgang damit planen oder anordnen oder die kritische Infrastrukturen betreiben oder öffentliche Dienste erbringen, gehören gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung Personen:

Mitarbeitende

  • in Behörden,
  • in Verwaltungen,
  • bei der Polizei,
  • bei der Feuerwehr,
  • bei dem santitätsdienstlichen Rettungswesen,
  • im Zivilschutz,
  • in der Armee,
  • in Organisationen und Unternehmen.

Die Verordnung sieht sechs Anwendungsbereiche im Stör- und Notfall vor:

  • N1*: Strahlenschutz-verantwortliche Personen im Bereich Führung und Führungsunterstützung
  • N2*: Strahlenschutz-verantwortliche Personen im Bereich Einsatz
  • N3*: Strahlenschutz-verantwortliche Personen im Bereich Ausbildung und Instruktion von Einsatzkräften und verpflichteten Personen
  • N4*: Spezialisierte Einsatzkräfte Strahlenschutz
  • N5: Einsatzkräfte
  • N6: Verpflichtete Personen

* Anerkennung der Ausbildung notwendig

Detaillierte Informationen können den Factsheets (sind aktuell noch in Erarbeitung) oder der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (Anhang 5) entnommen werden.

Übersicht Ausbildungsanbieter und -angebot

Generalsekretariat VBS

Gemäss Strahlenschutzverordnung ist das Generalsekretariat des VBS für die Anerkennung von Aus- und Fortbildungen für Personen zuständig,

  • die ausschliesslich im Stör- oder Notfall Umgang mit ionisierender Strahlung zu tun haben;
  • die ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können;
  • die den Umgang mit ionisierender Strahlung planen oder anordnen;
  • die kritische Infrastrukturen betreiben oder öffentliche Dienste erbringen.

Weiteres dazu sowie die Kontaktangaben siehe Homepage.

Kompetenzzentrum Strahlenschutz VBS

Das Kompetenzzentrum Strahlenschutz VBS beurteilt im Auftrag des GS VBS fachlich die eingehenden Gesuche zur Anerkennung von N1-N4 Ausbildungen.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Weitere Kurse im ABC-Schutz (Anmerkung: Keine N1-N4) befinden sich auf der Homepage.

Ausbildungsunterlagen im ABC-Schutz befinden sich auf der Homepage.

Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS)

ABC-Kurse (Anmerkung: Keine N1-N4), Ausbildungsunterlagen (insbesondere das «Handbuch für ABC-Einsätze» sowie der nachgelagerte Behelf und die Faltkarte), weitere Information sowie die Kontaktangaben befinden sich auf der Homepage.

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen oder Strahlenschutzaufgaben gegenüber anderen Personen wahrnehmen, müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Für die Strahlenschutzausbildung in den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung ist das BAG die Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen über die Ausbildungen in diesen Bereichen sowie die Kontaktangaben finden auf der Homepage.