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Schutzmassnahmen für Kulturgüter

Unterschiedlichste Gefahren für Kulturgüter

Die Zerstörung, gewaltsame Aneignung und Verschleppung von Kunstwerken und Kulturgütern reicht bis in die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurück. Diese unerfreuliche Tatsache belegt auch, dass der Mensch der Kultur schon immer einen sehr hohen Stellenwert beigemessen hat. Gefahren für das Kulturgut stellen aber nicht nur (bewaffnete) Konflikte dar, sondern vor allem auch Katastrophen, Brände, Wassereinbrüche, Diebstähle, Vandalenakte, Unkenntnis usw.

Die wichtigsten Schutzmassnahmen im Überblick

Um all diesen Gefahren entgegenzutreten, treffen die Kulturgüterschutz-Verantwortlichen in der Schweiz verschiedenste Massnahmen:

  • Inventare (Bund, Kantone, Gemeinden),
  • Sicherstellungsdokumentationen, Mikrofilme (Kantone),
  • Kurzdokumentationen (Gemeinden),
  • Schutzräume, Bergungsort (Bund, Kantone, Gemeinden),
  • Kennzeichnung der Kulturgüter,
  • Organisation und Ausbildung (Personal des Kulturgüterschutzes),
  • Information und Sensibilisierung,
  • Grundlagenforschung.

Mikroverfilmung und Sicherstellungsdokumentationen

Mikrofilme und Sicherstellungsdokumentationen gehören zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen. Das Medium Mikrofilm gilt als das verlässlichste Langzeitspeichermedium und ist bei der richtigen Herstellung, Handhabung und Lagerung mehrere hundert Jahre haltbar. Der Schweizer Kulturgüterschutz speichert auf Tausenden von Mikrofilmen die wesentlichsten Archiv- und Bibliotheksbestände sowie zum Teil die Sicherstellungsdokumentationen (Fotografien, fotogrammetrische Aufnahmen, Beschriebe, Pläne, Skizzen, Zeichnungen usw.). Diese Mikrofilmkopien lagern im bundeseigenen Mikrofilmarchiv in Heimiswil (BE). Sicherstellungsdokumentationen ermöglichen im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturguts eine Wiederinstandstellung oder zumindest eine Überlieferung des letzten bekannten Zustandes. Dank dieser Dokumente konnten in den vergangenen Jahren einige durch Brände oder Hochwasser zerstörte oder beschädigte Kulturgüter der Schweiz wieder hergestellt werden.

Kulturgüterschutzräume und Bergungsort

Um die wertvollsten beweglichen Kulturgüter zu schützen, bestehen heute rund 320 Kulturgüterschutzräume im ganzen Land mit ca. 100'000 Quadratmetern Fläche. Für die treuhänderische Aufbewahrung von Kulturgütern, die in einem Drittstaat durch einen bewaffneten Konflikt, eine Katastrophe oder eine Notlage bedroht sind, kann die Schweiz unter der Schirmherrschaft der UNESCO und mit einem Staatsvertrag einen Bergungsort zur Verfügung stellen.

Kennzeichnung, Ausbildung und Information

Als weitere Schutzmassnahmen gelten die Kennzeichnung von Kulturgütern bereits in Friedenszeiten, die Ausbildung von geeignetem Personal sowie eine konsequente Information, um die Behörden und die Öffentlichkeit besser für die Belange des KGS zu sensibilisieren.

Katastrophen- und Notfallpläne

Um die Stellen und Personen, die sich professionell mit dem Schutz von Denkmälern und Sammlungsbeständen beschäftigen, in der Notfallplanung zu unterstützen, hat das BABS 2012 zusammen mit der Universitätsbibliothek Basel einen „Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans“ erarbeitet. Das Dokument zeigt Massnahmen für den Einsatz im Schadenfall auf. Bereits früher entstand der „Leitfaden für das Erstellen eine Katastrophenplans“, der als Checkliste konzipiert wurde, dank dem kulturelle Institutionen Risiken in beträchtlichem Masse reduzieren können. Im Rahmen der KGS-Strategie 2021 – 2025 wurden neue, weitergehende Überlegungen zum Risikomanagement im Alltag in den kulturellen Institutionen präzisiert. 

Rechtliche Grundlagen

Kulturgüterschutz

Internationale Rechtsgrundlagen

Nationale Rechtsgrundlagen

Verordnungen

Weitere Grundlagen und Querbezüge

In weiteren Bundesgesetzen bestehen Weisungen und Querbezüge, die auch den KGS betreffen, darunter:

International befassen sich neben dem HAK weitere UNESCO-Übereinkommen mit dem Kulturgüterschutz:

Hinzu kommen zahlreiche kantonale und kommunale Erlasse und Bestimmungen. 


Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Kulturgüterschutz KGS
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

E-Mail

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Kulturgüterschutz KGS
Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern