Schutzmassnahmen für Kulturgüter
Unterschiedlichste Gefahren für Kulturgüter
Die Zerstörung, gewaltsame Aneignung und Verschleppung von Kunstwerken und Kulturgütern reicht bis in die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurück. Diese unerfreuliche Tatsache belegt auch, dass der Mensch der Kultur schon immer einen sehr hohen Stellenwert beigemessen hat. Gefahren für das Kulturgut stellen aber nicht nur (bewaffnete) Konflikte dar, sondern vor allem auch Katastrophen, Brände, Wassereinbrüche, Diebstähle, Vandalenakte, Unkenntnis usw.
Die wichtigsten Schutzmassnahmen im Überblick
Um all diesen Gefahren entgegenzutreten, treffen die Kulturgüterschutz-Verantwortlichen in der Schweiz verschiedenste Massnahmen:
- Inventare (Bund, Kantone, Gemeinden),
- Sicherstellungsdokumentationen, Mikrofilme (Kantone),
- Kurzdokumentationen (Gemeinden),
- Schutzräume, Bergungsort (Bund, Kantone, Gemeinden),
- Kennzeichnung der Kulturgüter,
- Organisation und Ausbildung (Personal des Kulturgüterschutzes),
- Information und Sensibilisierung,
- Grundlagenforschung.
Mikroverfilmung und Sicherstellungsdokumentationen
Mikrofilme und Sicherstellungsdokumentationen gehören zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen. Das Medium Mikrofilm gilt als das verlässlichste Langzeitspeichermedium und ist bei der richtigen Herstellung, Handhabung und Lagerung mehrere hundert Jahre haltbar. Der Schweizer Kulturgüterschutz speichert auf Tausenden von Mikrofilmen die wesentlichsten Archiv- und Bibliotheksbestände sowie zum Teil die Sicherstellungsdokumentationen (Fotografien, fotogrammetrische Aufnahmen, Beschriebe, Pläne, Skizzen, Zeichnungen usw.). Diese Mikrofilmkopien lagern im bundeseigenen Mikrofilmarchiv in Heimiswil (BE). Sicherstellungsdokumentationen ermöglichen im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturguts eine Wiederinstandstellung oder zumindest eine Überlieferung des letzten bekannten Zustandes. Dank dieser Dokumente konnten in den vergangenen Jahren einige durch Brände oder Hochwasser zerstörte oder beschädigte Kulturgüter der Schweiz wieder hergestellt werden.
Kulturgüterschutzräume und Bergungsort
Um die wertvollsten beweglichen Kulturgüter zu schützen, bestehen heute rund 320 Kulturgüterschutzräume im ganzen Land mit ca. 100'000 Quadratmetern Fläche. Für die treuhänderische Aufbewahrung von Kulturgütern, die in einem Drittstaat durch einen bewaffneten Konflikt, eine Katastrophe oder eine Notlage bedroht sind, kann die Schweiz unter der Schirmherrschaft der UNESCO und mit einem Staatsvertrag einen Bergungsort zur Verfügung stellen.
Kennzeichnung, Ausbildung und Information
Als weitere Schutzmassnahmen gelten die Kennzeichnung von Kulturgütern bereits in Friedenszeiten, die Ausbildung von geeignetem Personal sowie eine konsequente Information, um die Behörden und die Öffentlichkeit besser für die Belange des KGS zu sensibilisieren.
Katastrophen- und Notfallpläne
Um die Stellen und Personen, die sich professionell mit dem Schutz von Denkmälern und Sammlungsbeständen beschäftigen, in der Notfallplanung zu unterstützen, hat das BABS 2012 zusammen mit der Universitätsbibliothek Basel einen „Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans“ erarbeitet. Das Dokument zeigt Massnahmen für den Einsatz im Schadenfall auf. Bereits früher entstand der „Leitfaden für das Erstellen eine Katastrophenplans“, der als Checkliste konzipiert wurde, dank dem kulturelle Institutionen Risiken in beträchtlichem Masse reduzieren können. Im Rahmen der KGS-Strategie 2021 – 2025 wurden neue, weitergehende Überlegungen zum Risikomanagement im Alltag in den kulturellen Institutionen präzisiert.
Dokumente
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KGS-Strategie
PDF, 30 Seiten, 4 MB -
Guideline KGS-Strategie
PDF, 79 Seiten, 15 MB -
Bericht zu Schäden an Kulturgütern in Südfrankreich 2020
PDF, 12 Seiten, 1 MB -
Konservierung und Bestandeserhaltung von Schriftgut und Grafik, Leitfaden von Martin Strebel
PDF, 122 Seiten, 4 MB -
Bau von Kulturgüterschutzräumen und Umnutzung von überzähligen Schutzanlagen als Kulturgüterschutzräume 2022
PDF, 21 Seiten, 501 KB -
Leitfaden für die Erstellung eines Notfallplans
PDF, 17 Seiten, 500 KB -
Leitfaden Katastrophenplan
PDF, 3 Seiten, 57 KB
Rechtliche Grundlagen
Kulturgüterschutz
Internationale Rechtsgrundlagen
- Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (SR 0.520.3)
- Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (SR 0.520.33)
Nationale Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG; SR 520.3)
- Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSV; SR 520.31
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG; SR 520.1)
Verordnungen
- Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
PDF, 8 Seiten, 184 KB
- Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
PDF, 6 Seiten, 139 KB
Weitere Grundlagen und Querbezüge
In weiteren Bundesgesetzen bestehen Weisungen und Querbezüge, die auch den KGS betreffen, darunter:
- Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG; SR 444.1)
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451)
International befassen sich neben dem HAK weitere UNESCO-Übereinkommen mit dem Kulturgüterschutz:
- Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (SR 0.444.1)
- Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (SR 0.451.41)
- Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (SR 0.440.6)
- Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (SR 0.440.8)
Hinzu kommen zahlreiche kantonale und kommunale Erlasse und Bestimmungen.