Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung
Sirenen und Alertswiss-Meldungen sind die wichtigsten Kanäle, um die Bevölkerung bei Gefahr zu informieren, zu warnen und zu alarmieren.
Die Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Ist die Bevölkerung bei einem Ereignis wie einem Brand oder Hochwasser, bei einer Katastrophe oder in einer Notlage konkret gefährdet, so ordnet die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an. Auch wenn ein Ereignis keine unmittelbare, direkte Gefahr darstellt, ist es wichtig, dass die Bevölkerung informiert ist und sich allenfalls vorbereiten kann. Das BABS betreibt daher verschiedene Kanäle, über die die Bevölkerung informiert, gewarnt und alarmiert werden kann.
Information, Warnung und Alarmierung
Information bezeichnet eine Meldung, die über ein bevölkerungsschutzrelevantes Ereignis berichtet, das aber nicht zwingend mit einer unmittelbaren Gefährdung und dringlichen Massnahmen einhergeht. Informationsmeldungen sind zentral, um einem Informationsbedürfnis der Bevölkerung nachzukommen, auch wenn ein Ereignis nicht oder noch nicht unmittelbar gefährlich ist. Nicht zuletzt sichern Informationsmeldungen die regelmässige Praxis in der Anwendung der Systeme. Informationsmeldungen werden über die Alertswiss-Website und -App verbreitet.
Warnungen melden eine potenzielle Gefahr und/oder ein Ereignis, bei dem die Behörden ein gewisses Verhalten empfehlen. Warnungen gehen in der Regel an zuständige Behörden und bei Bedarf auch an die Bevölkerung. Warnungen werden über die Alertswiss-Website und -App verbreitet. Sie können auch als Meldungen im Radio verbreitet werden. Warnungen vor Naturgefahren werden über die Website naturgefahren.ch und die App von Meteo Schweiz verbreitet.
Die Alarmierung wird verwendet, wenn die Behörden über eine unmittelbare Gefahr informieren und zwingend zu befolgende Verhaltensanweisungen ausgeben. Für die Alarmierung verfügt die Schweiz über ein flächendeckendes Netz von Sirenen. Alarmierungen sind die wichtigsten und dringlichsten Meldungen – sie schützen unmittelbar das Leben und die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Alarmmeldungen werden über die Alertswiss-Website und -App verbreitet. Zudem wird eine verbreitungspflichtige Meldung im Radio verlesen. Das Sirenenzeichen «Allgemeiner Alarm» bedeutet daher: Radio hören oder die Alertswiss-Website oder -App konsultieren und die Anweisungen der Behörden befolgen. Neben dem Allgemeinen Alarm gibt es in den Gebieten unterhalb der Stauanlagen auch den Wasseralarm. Der Wasseralarm bedeutet: sofort höhergelegenes Gebiet aufsuchen.
Eigenverantwortung – «Informieren Sie Ihre Nachbarn»
Nach dem «Allgemeinen Alarm» erfolgt immer eine Information via Alertswiss und via Radio. Bei Stromunterbruch können die Behörden zusätzlich weitere Mittel für die Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen einsetzen, etwa Lautsprecher (auf Polizei-, Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeugen), Megaphone, Einsatzkräfte, die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner informieren, Flugblätter, Notfalltreffpunkte etc. Die Behörden und Einsatzorganisationen zählen aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: Die für die Alarmierung zuständigen Stellen und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL empfehlen, ein Radio inklusive Reservebatterien bereitzuhalten. Ebenfalls unabhängig von der Netzstromversorgung funktioniert das Autoradio. Wichtig ist auch immer die Nachbarschaftsinformation. Wenn Sie die aktuellen behördlichen Anweisungen nach einem Alarm kennen, helfen Sie mit, diese an andere Personen weiterzugeben. Denken Sie dabei besonders an Personen in Ihrer Umgebung, welche eine Information womöglich nicht erreicht hat, etwa weil sie sich in einem Untergeschoss oder in einer lärmigen oder einer schallgeschützten Umgebung aufhalten.
Wer informiert, warnt und alarmiert die Bevölkerung?
Für die Information, Warnung und Alarmierung ist die für die Warnung oder Ereignisbewältigung zuständige Stelle verantwortlich. In der Regel sind dies die Organe des Bevölkerungsschutzes der Kantone, in einigen Fällen diejenigen des Bundes (siehe nächster Abschnitt für Warnungen vor Naturgefahren). Die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien sowie die Nationale Alarmzentrale und das Bundesamt für Polizei verfügen über spezielle IT-Einrichtungen, um Meldungen via Alertswiss publizieren zu können und Sirenen auszulösen (nur Kantone und Nationale Alarmzentrale). Der Wasseralarm kann direkt vom Betreiber der jeweiligen Talsperre ausgelöst werden.
Warnungen vor Naturgefahren
Die Naturgefahrenfachstellen des Bundes überwachen laufend die Naturgefahrensituation und warnen bei Gefahr die Behörden und die Bevölkerung. Dabei sind die Zuständigkeiten wie folgt geregelt:
- Gefährliche Wetterereignisse: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
- Hochwasser und damit zusammenhängende Rutschungen: Bundesamt für Umwelt BAFU
- Waldbrände: Bundesamt für Umwelt BAFU
- Lawinen: WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF
- Erdbebenmeldungen: Schweizerischer Erdbebendienst an der ETH Zürich SED
Die aktuelle Naturgefahrensituation ist unter www.naturgefahren.ch dargestellt. Die einzelnen Fachstellen koordinieren ihre Warntätigkeit. Warnungen vor Naturgefahren werden über die Website naturgefahren.ch und die MeteoSchweiz-App verbreitet. Warnungen vor grossen und sehr grossen Naturgefahren können der Verbreitungspflicht unterliegen. In diesem Fall werden sie von öffentlichen und privaten Radioveranstaltern als «Warnungen des Bundes» ausgestrahlt. Diese Meldungen werden auch über die Alertswiss-Website und -App verbreitet.
Die Nationale Alarmzentrale NAZ des BABS sorgt als Drehscheibe für die schnelle, sichere und koordinierte Übermittlung der Warnungen der Fachstellen an die verbreitungspflichtigen Medien. Die NAZ sorgt zudem dafür, dass die Warnungen an die Bevölkerung mit den Warnungen an die Behörden (Bundesstellen/Kantone) inhaltlich und zeitlich koordiniert werden.
Aufgrund der laufenden Beobachtung der Naturgefahrensituation können die Fachstellen mögliche Ereignisse oft frühzeitig erkennen. Warnungen werden somit – im Gegensatz zur Alarmierung – vor einem eigentlichen Schadenereignis herausgegeben. Für Massnahmen und konkrete Anweisungen an die Bevölkerung sind im Ereignisfall die Kantone bzw. Gemeinden verantwortlich. Die Kommunikation erfolgt via Alertswiss.
Flächendeckendes Sirenennetz
Grundsätzlich soll die gesamte Bevölkerung alarmiert werden können. Mit den rund 5000 stationären und 2200 mobilen Sirenen kann dieses hoch gesteckte Ziel in bewohnten Gebieten nahezu erreicht werden. Stationäre Sirenen werden in zusammenhängend besiedelten Gebieten eingesetzt, mobile Sirenen bei Streusiedlungen. Nicht direkt erreicht werden in bewohnten Gebieten Personen in besonders schallisolierten Gebäuden (Schallschutzfenster) und Personen mit besonders beeinträchtigtem Gehör. Ähnlich ist die Situation von Personen, die zwar die Sirenen hören, aber – etwa aus sprachlichen Gründen – die nötigen Informationen nicht verstehen. Wichtig ist darum die Information durch die Nachbarn.
Zusammenarbeit unter Behörden und mir Anlagebetreibern
Damit die Bevölkerung bei Gefährdung informiert, gewarnt und alarmiert werden kann, müssen die zuständigen Stellen technisch und organisatorisch vorbereitet sein. Dazu arbeiten die Behörden und Betreiber von Kern- und Stauanlagen zusammen:
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz betreibt und entwickelt die Kanäle zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung. Die Kantone informieren, warnen und alarmieren bei Ereignissen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS legt die Anforderungen an die technischen Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung fest und erlässt Weisungen zu den Sirenen- und Systemtests. Der Bund bezahlt die Sirenen und kümmert sich um den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der zentralen Komponenten der technischen Systeme (Polyalert), mit denen die Sirenen ferngesteuert und verwaltet werden.
- Die Kantone sind zuständig für die Alarmierungsplanung und für die technischen Systeme zur Warnung der Behörden. Zusammen mit den Gemeinden sorgen sie für Einkauf, Installation und Unterhalt sowie für die ständige Betriebsbereitschaft der Sirenen.
- Die Betreiber von Kern- und Stauanlagen legen in einem Notfallreglement die technischen Kriterien für die Auslösung der Warnung und Alarmierung sowie die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisationen fest. Die Stauanlagenbetreiber sorgen ebenfalls für den Unterhalt und die ständige Betriebsbereitschaft der dezentralen Komponenten des Wasseralarmsystems.
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