Die Alarmierung der Bevölkerung
Alarmierung bei Gefahr
Jederzeit kann die Schweiz – oder Teile des Landes – von natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Katastrophen und Notlagen betroffen werden. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an.
Schneller Informationsfluss nötig
Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss. Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt (gefährdetes Gebiet sofort verlassen!), für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm (mit Information via Radio).
Hohe Erreichbarkeit
Grundsätzlich soll die gesamte Bevölkerung alarmiert werden können. Mit den rund 5000 stationären und 2200 mobilen Sirenen kann dieses hoch gesteckte Ziel in bewohnten Gebieten nahezu erreicht werden. Stationäre Sirenen werden in zusammenhängend besiedelten Gebieten eingesetzt, mobile Sirenen bei Streusiedlungen. Nicht direkt erreicht werden in bewohnten Gebieten Personen in besonders schallisolierten Gebäuden (Schallschutzfenster) und Personen mit besonders beeinträchtigtem Gehör. Ähnlich ist die Situation von Personen, die zwar die Sirenen hören, aber – etwa aus sprachlichen Gründen – die nötigen Informationen nicht verstehen. Wichtig ist darum die Information durch die Nachbarn.
Eigenverantwortung gefragt
Nach dem Allgemeinen Alarm erfolgt immer eine Information via Radio. Bei Stromunterbruch können die Behörden zusätzlich weitere Mittel für die Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen einsetzen, etwa Lautsprecher (auf Polizei-, Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeugen), Megaphone, Meldeläufer und Flugblätter. Die Behörden und Einsatzorganisationen zählen aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: Die für die Alarmierung zuständigen Stellen und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL empfehlen, ein Transistorradio inklusive Reservebatterien bereitzuhalten. Ebenfalls unabhängig von der Netzstromversorgung funktioniert das Autoradio. Wichtig ist auch immer die Nachbarschaftsinformation.
Zusammenarbeit von Behörden und Anlagenbetreibern
Damit die Bevölkerung bei Gefährdung alarmiert werden kann, müssen die zuständigen Stellen technisch und organisatorisch vorbereitet sein. Dazu arbeiten die Behörden und Betreiber von Kern- und Stauanlagen zusammen:
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS legt die Anforderungen an die technischen Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung fest und erlässt Weisungen zu den Sirenen- und Systemtests. Der Bund bezahlt die Sirenen und kümmert sich um den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der zentralen Komponenten der technischen Systeme (Polyalert), mit denen die Sirenen ferngesteuert und verwaltet werden.
- Die Kantone sind zuständig für die Alarmierungsplanung und für die technischen Systeme zur Warnung der Behörden. Zusammen mit den Gemeinden sorgen sie für Einkauf, Installation und Unterhalt sowie für die ständige Betriebsbereitschaft der Sirenen.
- Die Betreiber von Kern- und Stauanlagen legen in einem Notfallreglement die technischen Kriterien für die Auslösung der Warnung und Alarmierung sowie die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisationen fest. Die Stauanlagenbetreiber sorgen ebenfalls für den Unterhalt und die ständige Betriebsbereitschaft der dezentralen Komponenten des Wasseralarmsystems.
Dokumente
Informationen
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Alarmierung in der Schweiz
PDF, 7 Seiten, 1 MB -
Grafik zur Geschichte der Alarmierung
JPEG, 3275x2100 px, 1 MB -
Geschichtliches zum Wasseralarm
PDF, 23 Seiten, 1 MB
Rechtliche Grundlagen
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Richtlinie über die Sicherheit der Stauanlagen, Teil E: Notfallkonzept
PDF, 32 Seiten, 474 KB