Der Bundesrat stellt den Werterhalt der Schutzbauinfrastruktur sicher
Bern, 22.10.2025 — Angesichts der veränderten globalen Sicherheitslage sind Schutzbauten von grosser Bedeutung. Der Bundesrat will darum die bestehende Schutzbauinfrastruktur erhalten und hat dazu an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die entsprechenden Änderungen in der Zivilschutzverordnung (ZSV) im Bereich Schutzbauten gutgeheissen. Kernpunkte sind der Ersatz von Schutzbaukomponenten am Ende der Lebensdauer, die Anpassung der Schutzraumbaupflicht sowie die Erhöhung der Ersatzbeiträge. Mit den Massnahmen soll sichergestellt werden, dass der Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohner oder Einwohnerin» weiterhin gewährleistet werden kann. Zudem wurde der Bundesrat über die Dachstrategie Schutzbauten informiert. Die Dachstrategie sieht vor, auch einen Schutz für Personen aufzubauen, die sich nicht am Wohnort aufhalten.
Die Schweiz hat in den letzten 60 Jahren eine umfassende Schutzbauinfrastruktur für die Bevölkerung, die Führungsorgane und den Zivilschutz aufgebaut. Die sich verändernde globale Sicherheitslage, insbesondere der anhaltende Krieg in der Ukraine und andere regionale Konflikte, unterstreichen für den Bundesrat die Bedeutung einer solchen Infrastruktur. Diese Entwicklungen zeigen, dass bewaffnete Konflikte auch im 21. Jahrhundert eine reale Bedrohung darstellen.
Mit den Änderungen in der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) erhält der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle eines bewaffneten Konflikts. Die Änderungen erfolgen auf der Grundlage eines Konzeptes zum Werterhalt der Schutzräume und Schutzanlagen, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zusammen mit den Kantonen entwickelt hat.
In der Vernehmlassung wurde die Stossrichtung der Vorlage auch mit Vermerk auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage und den Krieg in der Ukraine von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden gutgeheissen. Begrüsst wurde insbesondere auch die Sicherstellung des Werterhalts und der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten.
Kernpunkte der Vorlage
Der Grundsatz, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in Wohnortnähe zur Verfügung stehen soll, bleibt unverändert. Zusätzlich wird der Schutzbedarf für Führungsorgane und den Zivilschutz in Krisenzeiten berücksichtigt.
Um eine ausreichende Anzahl einsatzbereiter Schutzbauten sicherzustellen, sind Massnahmen für deren Werterhalt und Erneuerung vorgesehen. Dies beinhaltet den Ersatz alternder Komponenten wie Belüftungsaggregate und Schutzfilter. Damit den Veränderungen im Wohnungsbau Rechnung getragen wird, wird die Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen ausgeweitet.
Zur Erneuerung der Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz lanciert der Bund ein umfangreiches Investitionsprogramm. Über die nächsten 15 Jahre sollen rund 200 Schutzanlagen modernisiert werden. Die Gesamtkosten dafür werden auf etwa 220 Millionen Franken geschätzt. Aktuell stehen jährlich 9 Millionen Franken für diesen Zweck zur Verfügung. Um das Erneuerungsprogramm umzusetzen, ist ab 2027 eine Erhöhung des jährlichen Budgets auf 14 bis 15 Millionen Franken notwendig. Dies bedeutet einen zusätzlichen Finanzbedarf von 5 bis 6 Millionen Franken pro Jahr.
Erhöhung der Ersatzbeiträge
Darüber hinaus werden die Ersatzbeiträge erhöht. Grundsätzlich muss bei einem Neubau eines Wohnhauses ein Schutzraum erstellt werden. Falls dies nicht notwendig oder möglich ist, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Die Ersatzbeiträge werden von den Kantonen erhoben und verwaltet. Sie dienen in erster Linie der Erstellung von öffentlichen Schutzräumen und der Erneuerung von öffentlichen und privaten Schutzräumen. Gesamtschweizerisch stehen dafür aktuell rund 880 Millionen Franken zur Verfügung.
Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, wird eine Erhöhung der Ersatzbeiträge von 800 auf 1400 Franken pro Schutzplatz vorgenommen. Diese Anpassung ist notwendig, da die Ersatzbeiträge seit 2012 nicht mehr an die aktuellen Mehrkosten für die Erstellung eines Schutzraums angepasst wurden.
Die Erhöhung der Ersatzbeiträge wurde von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Während ein Grossteil die Erhöhung in der vorgesehen Höhe als nachvollziehbar oder sogar als zu tief angesetzt beurteilt, äusserte sich der Hauseigentümerverband (HEV) kritisch.
Verbesserung der Datenerhebung
Mit der Revision wird die Befugnis des Bundes zur Datenerhebung bei den Kantonen betreffend die Anzahl und den Zustand der Schutzbauten erweitert. Dies ermöglicht eine bessere Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen im Bereich Schutzbauten und dient als Planungsgrundlage. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist entscheidend, um auch in Zukunft eine adäquate Schutzbauinfrastruktur für die Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Revision der Zivilschutzverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Dachstrategie sieht zusätzliche Schutzbauten für Pendlerinnen und Pendler vor
Das VBS hat den Bundesrat zudem über die Dachstrategie Schutzbauten informiert. Die Dachstrategie zeigt auf, dass die regulären Schutzräume am Wohnort nach wie vor das zentrale Schutzelement für die Bevölkerung sind und der Werterhalt deshalb für die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden muss. Um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten, sind jedoch auch diejenigen Personen zu schützen, die sich im Falle eines bewaffneten Konflikts weiterhin nicht an ihrem Wohnort oder in der Nähe ihrer Schutzräume aufhalten können.
Deshalb braucht es primär in grossen Städten und Ballungszentren zusätzliche Schutzeinrichtungen, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler. Das BABS klärt in einer Studie ab, welche Anforderungen solche Schutzeinrichtungen erfüllen müssen und welche, wenn möglich bereits bestehende, unter- oder oberirdischen Infrastrukturen sich dazu eignen würden. Eine entsprechende Studie wird dem Bundesrat Anfang 2027 zum Variantenentscheid vorgelegt.