Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Koordinierte Sanitätsdienst KSD und dessen Geschäftsstelle nicht mehr der Gruppe Verteidigung angegliedert, sondern neu ins Bundesamt für Bevölkerungsschutz integriert. Damit wird der KSD verstärkt in das Verbundsystem Bevölkerungsschutz eingebunden. Für die Integration ins BABS bildet die Teilrevision über die Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst VKSD die rechtliche Grundlage.
Der KSD unterstützt das öffentliche Gesundheitswesen mit koordiniert eingesetzten Mitteln des Bevölkerungsschutzes, privater Organisationen, anderer Kantone und der Armee, um die Patientinnen und Patienten bei Katastrophen oder in Notlagen bestmöglich zu versorgen. Ziel ist eine optimale Unterstützung im Alltag sowie die Vorbereitung von Einsätzen im Hinblick auf Notlagen und Katastrophen mit einem Massenanfall von Patienten.
Das umfassende Informationsangebot zum KSD ist aktuell noch auf der Webseite der Gruppe Verteidigung zu finden: Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)
Dokumente
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Faktenblatt zum KSD
17.02.2023 | PDF, 2 Seiten, 122 KB