Aller au contenu principal

Publié le 27 février 2025

Procédure d’homologation des composants et matériaux d’ouvrages de protection soumis aux essais

Zulassungsverfahren gliedert sich in vier Phasen

Eine Neuzulassung ist notwendig zur Erteilung einer Zulassung von prüfpflichtigen Komponenten oder Materialen, für die noch keine Zulassung besteht. Es können nur Komponenten und Materialien zugelassen werden, für welche technische Pflichtenhefte oder technische Weisungen des BABS bestehen und die nachweislich im schweizerischen Zivilschutzbauten Verwendung finden.