Freiwillige im Zivilschutz
Offen für die breite Bevölkerung
Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Folgende Personengruppen können freiwillig Schutzdienst leisten:
- Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind,
- Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind,
- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden,
- in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.
Rekrutierung
Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten wollen, müssen bei dem für den Zivilschutz zuständigen Amt des Kantons ein Gesuch einreichen. Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Personen, deren Gesuch angenommen wurde, müssen an einer Rekrutierung teilnehmen, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt rekrutiert worden sind.
- Zivilschutz - Appenzell Ausserrhoden (ar.ch)
- Zivilschutz — Appenzell Innerrhoden (ai.ch)
- Schutz, Betreuung, Unterstützung - Kanton Aargau (ag.ch)
- Militär und Bevölkerungsschutz - Baselland
- Militär und Zivilschutz | Kanton Basel-Stadt
- Zivilschutz (be.ch)
- Zivilschutz | Staat Freiburg
- Service protection civile et affaires militaires | ge.ch
- Zivilschutz Glarus - bereit für das Unerwartete! (zivilschutz-glarus.ch)
- Zivilschutz - Zivilschutz (gr.ch)
- Protection civile - République et Canton du Jura
- Zivilschutz - Kanton Luzern
- Protection civile - République et canton de Neuchâtel
- Kanton Nidwalden - Abteilung Zivilschutz (nw.ch)
- Obwalden - Dienststelle Zivilschutz (ow.ch)
- Amt für Bevölkerungsschutz und Armee - Kanton Schaffhausen (sh.ch)
- Zivilschutz – Kanton Schwyz (sz.ch)
- Zivilschutz - Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Kanton Solothurn
- Zivilschutz St. Gallen | sg.ch
- Servizio protezione civile - SMPP (DI) - Repubblica e Cantone Ticino
- Zivilschutz Thurgau (tg.ch)
- Kanton Uri - Abteilung Zivilschutz / ZSO URI
- Protection civile | État de Vaud (vd.ch)
- Zivilschutzorganisation im Wallis (vs.ch)
- Amt für Zivilschutz und Militär (zg.ch)
- Zivilschutz | Kanton Zürich (zh.ch)
10 bis 19 Tage Grundausbildung
Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, absolvieren die Grundausbildung von 10 bis 19 Tagen innerhalb von drei Jahren nach der Rekrutierung. Verfügt eine Person bereits über eine gleichwertige Ausbildung, so bestimmt der Kanton, ob sie die Grundausbildung absolvieren muss.
Gleiche Rechte und Pflichten
Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen, wenn sie die AHV-Altersrente beziehen. Auf Gesuch hin können sie auch früher aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden, haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.
Weitere Informationen
Kontakt
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern