Freiwillige im Zivilschutz
Offen für die breite Bevölkerung
Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Folgende Personengruppen können freiwillig Schutzdienst leisten:
- Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind,
- Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind,
- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden,
- in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.
Rekrutierung
Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten wollen, müssen bei dem für den Zivilschutz zuständigen Amt des Kantons ein Gesuch einreichen. Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Personen, deren Gesuch angenommen wurde, müssen an einer Rekrutierung teilnehmen, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt rekrutiert worden sind.
10 bis 19 Tage Grundausbildung
Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, absolvieren die Grundausbildung von 10 bis 19 Tagen innerhalb von drei Jahren nach der Rekrutierung. Verfügt eine Person bereits über eine gleichwertige Ausbildung, so bestimmt der Kanton, ob sie die Grundausbildung absolvieren muss.
Gleiche Rechte und Pflichten
Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen, wenn sie die AHV-Altersrente beziehen. Auf Gesuch hin können sie auch früher aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden, haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.