print preview

Erwerbsausfallentschädigung für Schutzdienstleistende

Entschädigung für geleistete Diensttage im Zivilschutz

Für jeden besoldeten Diensttag im Zivilschutz haben Schutzdienstpflichtige Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (Erwerbsersatzordnung, EO). Die Grundentschädigung erhalten alle dienstleistenden Personen, unabhängig ihres Zivilstandes und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Hinzu können kommen: Betriebszulage, Kinderzulage und Betreuungszulage.

Geld geht an Dienstleistende oder Arbeitgeber

Die Entschädigung wird im Prinzip direkt den dienstleistenden Personen ausbezahlt. Wenn jedoch der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit des Dienstes den Lohn ausrichtet, kommt die Entschädigung dem Arbeitgeber zu, soweit sie die Lohnzahlung nicht übersteigt. Die Zulage für Betreuungskosten wird dagegen immer der dienstleistenden Person direkt ausbezahlt.

Weitere Auskunft: AHV-Ausgleichskassen

Weitere Informationen sind auf der AHV-IV-EO-Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV zu finden. Die AHV-Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben ebenfalls Auskunft.


Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern

E-Mail

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Guisanplatz 1B
CH-3003 Bern