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Veröffentlicht am 28. Februar 2025

Controlling im Zivilschutz

Kontrollführung mit PISA

Nach Artikel 93 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Personendaten von Schutzdienstpflichtigen zu bearbeiten. Das BABS soll insbesondere überwachen, dass die zeitlichen Obergrenzen bei den Einsätzen der Schutzdienstpflichtigen eingehalten werden. Dazu nutzt das BABS – in Zusammenarbeit mit den Kantonen – das Personalinformationssystem der Armee (PISA), eine browserorientierte Lösung mit einer zentralen Datenbank (End-to-End-chiffriert). Die Kantone bearbeiten im PISA die Daten der Schutzdienstpflichtigen, so dass das System auch eine überkantonale Koordination ermöglicht.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern