Controlling im Zivilschutz
Kontrollführung mit PISA
Nach Artikel 72 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Personendaten von Schutzdienstpflichtigen zu bearbeiten. Das BABS soll insbesondere überwachen, dass die zeitlichen Obergrenzen bei den Einsätzen der Schutzdienstpflichtigen eingehalten werden. Dazu nutzt das BABS – in Zusammenarbeit mit den Kantonen – das Personalinformationssystem der Armee (PISA), eine browserorientierte Lösung mit einer zentralen Datenbank (End-to-End-chiffriert). Die Kantone bearbeiten im PISA die Daten der Schutzdienstpflichtigen, so dass das System auch eine überkantonale Koordination ermöglicht.
Administration und Buchhaltung mit „ZS Office“
Während Zivilschutz-Anlässen wird zur Administration (etwa Erfassen von An- und Abwesenheiten) und zur Rechnungsführung (Erstellen der EO-Karten und Führen der Buchhaltung) die Software „Zivilschutz Office“ verwendet. Diese Software basiert auf dem bewährten Produkt „Militär Office“, das für sämtliche Dienste der Armee genutzt wird. Zwischen „Zivilschutz Office“ und PISA (für den Zivilschutz) können Daten ausgetauscht werden.