Die Ausbildung im Zivilschutz
Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen
Die Ausbildung im Zivilschutz orientiert sich hauptsächlich an der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Falls sich die sicherheitspolitische Lage zuspitzt und ein bewaffneter Konflikt droht, kann die Ausbildung entsprechend angepasst werden.
Grundfunktionen
In Abstimmung mit den Aufgaben des Zivilschutzes und um einen möglichst vielfältigen Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, gibt es verschiedene Grundfunktionen:
- Führungsunterstützer (für den Bereich Führungsunterstützung),
- Betreuer (für den Bereich Betreuung),
- Pionier (für den Bereich Technische Hilfe),
- Infrastrukturwart (für den Bereich Logistik),
- Materialwart (für den Bereich Logistik),
- Koch (für den Bereich Logistik).
Zweigeteilte Grundausbildung von 10 bis 19 Tagen
Um einen möglichst breiten Einsatz zu ermöglichen, werden die Schutzdienstpflichtigen in einer Grundfunktion ausgebildet: Führungsunterstützer, Betreuer, Pionier, Infrastrukturwart, Materialwart oder Koch. Die Fachkurse der Grundausbildung dauern pro Grundfunktion je nach Kanton insgesamt 10 bis 19 Tage.
Funktionsbezogene Grundausbildung
Die Grundausbildung läuft getrennt nach den Grundfunktionen:
- Der/Die Führungsunterstützer/in unterstützt die Führung bei der Lageverarbeitung (Informationsbeschaffung, -auswertung, -verbreitung) und setzt die
- Telematikmittel (Übermittlungsgeräte) ein.
- Der/Die Betreuer/in hilft bei der Evakuierung und Betreuung gefährdeter, schutz- und hilfsbedürftiger Personen, steht Menschen in Gefahr bei und übernimmt einfache Arbeiten in der Pflege.
- Der/Die Pionier/in bedient die Geräte des Pionierzugs fachgerecht. Bei zerstörter Infrastruktur sorgt er für Schadenminderung, Überbrückung und Instandstellung.
- Der/Die Materialwart/in ist zuständig für den Unterhalt, kleinere Instandsetzungsarbeiten, die Unterstützung des Parkdienstes und Bereitstellung des Materials und der Geräte des Zivilschutzes.
- Der/Die Infrastrukturwart/in sorgt für die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen in den Schutzanlagen und den öffentlichen Schutzräumen des Zivilschutzes.
- Der Koch, die Köchinsorgt für die Zubereitung und Herausgabe von Mahlzeiten für eine grössere Anzahl Personen. Zudem unterstützt er/sie Küchenchef/in und Fourier (Rechnungsführer/in) bei der Planung, Organisation und Verteilung der Verpflegung.
Frist ist einzuhalten
Die Grundausbildung ist innerhalb einer vorgegebenen Frist zu absolvieren:
- Schutzdienstpflichtige, die nach der Rekrutierung eingeteilt werden, absolvieren ihre Grundausbildung frühestens ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden, spätestens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie 25 Jahre alt werden.
- Schutzdienstpflichtige, die ohne Grundausbildung im Personalpool erfasst sind, können bis zum Ende des Jahres, in dem sie 30 Jahre alt werden, zur Grundausbildung aufgeboten werden.
- Personen, die bei ihrer Einbürgerung älter als 24 und schutzdiensttauglich sind, absolvieren die Grundausbildung bis spätestens zum Ende des Jahres, in dem sie 30 Jahre alt werden.
- Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, absolvieren die Grundausbildung innerhalb von drei Jahren nach der Rekrutierung – ausser sie verfügen bereits über eine gleichwertige Ausbildung.
Für nähere Informationen: Kommandant/in oder Kanton
Grundsätzlich sind die Kantone für die Grundausbildung im Zivilschutz zuständig. Bei weitergehenden Fragen dazu ist am besten der/die Zivilschutzkommandant/in oder die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons zu kontaktieren.
Spezial- und Zusatzaufgaben für ausgewählte Schutzdienstpflichtige
Der Zivilschutz benötigt ein breites Spektrum an Personen mit Spezialkenntnissen. Mit einer Zusatzausbildung von maximal 19 Tagen können ausgewählte Schutzdienstpflichtige ihr Grundwissen für Spezialistenfunktionen oder für Zusatzaufgaben ohne Funktionsänderung ergänzen. Die Zusatzausbildung dieser Spezialisten kann direkt im Anschluss an die Grundausbildung oder auch später erfolgen.
Ausbildung mehrheitlich im Kanton
Die Mehrzahl der Zusatzausbildungen wird von den Kantonen durchgeführt. Der Bund übernimmt Ausbildungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, besondere Fachkenntnisse oder eine aufwändige Infrastruktur erfordern.
Beispiele von Spezialisten und Spezialistinnen:
- Der/Die Carespezialist/in stellt die psychosoziale Betreuung von Betroffenen bei potenziell traumatisierenden Ereignissen sicher.
- Der/Die Kulturgüterschutzspezialist/in unterstützt bei der Inventarisierung von Kulturgütern, verpackt bewegliche und schützt unbewegliche Kulturgüter und unterstützt die Einsatzdienste im Schadenfall.
- Sanitätsspezialisten und -spezialistinnen wissen, wie Patienten richtig gelagert, getragen und transportiert werden. Sie können Verbände anbringen, leisten in besonderen Fällen Erste Hilfe und können beim Aufbau und Betrieb einer mobilen Sanitätshilfsstelle unterstützen.
Periodische Weiterbildung
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Spezialisten und Spezialistinnen periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können pro Jahr zu Weiterbildungskursen von höchstens fünf Tagen aufgeboten werden.
Motiviertes Führungspersonal
Die Motivation der Schutzdienstpflichtigen und die Effizienz des Zivilschutzes hängen in hohem Masse von der Arbeit der Führungscrew ab. Die Kader sind für Führung, Ausbildung und Einsatzfähigkeit ihrer Formationen bzw. Bereiche verantwortlich. Die Führungsarbeit ist insbesondere das Resultat der eigenen Motivation und Fähigkeiten – und letztlich der Ausbildung. Wer im Zivilschutz eine Kaderfunktion übernimmt, muss deshalb in Abhängigkeit der Funktion eine Ausbildung von 5 bis 19 Tagen absolvieren.
Zentrale Führungsausbildung durch den Bund
Ab der Stufe Offizier findet ein Teil der Kaderausbildung beim Bund statt. Darunter fallen die Funktionen Zugführer/in, Kommandant/in und Führungsgehilfen des Bataillonskommandanten, der Bataillonskommandantin (Chef/in Führungsunterstützung, Chef/in Betreuung, Chef/in Technische Hilfe, Chef/in Logistik). Der Bund strebt mit seiner Ausbildung folgende grundlegende Kompetenzen an:
- Fähigkeiten in den Bereichen Führung, Ausbildung und Umgang mit Menschen,
- organisatorische und administrative Fähigkeiten,
- Fähigkeiten in den Bereichen Repräsentation und Beratung,
- Wissen über die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes.
Dezentrale Ausbildung im Kanton
Die weitere Kaderausbildung findet in den Kantonen statt, etwa die fachtechnische Ausbildung der Zugführer/in, die Ausbildung der Gruppenführer und Gruppenführerinnen und der Praktische Dienst, der von allen angehenden Kadern bis zur Stufe Kompaniekommandant/in absolviert werden muss.
Möglichkeit zur Verpflichtung
Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienste zu leisten.
Periodische Weiterbildung
Um die rasche Umsetzung von Neuerungen zu gewährleisten, haben die Kader des Zivilschutzes periodisch Weiterbildungen zu besuchen. Sie können pro Jahr zu Weiterbildungskursen von höchstens fünf Tagen aufgeboten werden.
Erhalten der Einsatzbereitschaft
Wiederholungskurse dienen in erster Linie der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen. Zudem ermöglichen sie dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse lassen sich auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes nutzen.
Jährliche Kurse
Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse von 3 bis 21 Tagen durch.
Im Sinne der obengenannten Zielsetzungen können in Wiederholungskursen folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
- erworbene Kenntnisse auffrischen, vertiefen und erweitern,
- neue Kenntnisse aneignen,
- Planungen und Vorbereitungen für den Einsatz erstellen, überprüfen und testen,
- die Zusammenarbeit von Formationen schulen,
- die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen schulen,
- Material inventarisieren, lagern, instand halten, bereitstellen und entsorgen,
- Schutzbauten kontrollieren, warten und unterhalten,
- Ausstellungen und Informationsanlässe für die Bevölkerung, Behörden, Führungsorgane, Partner und Schutzdienstpflichtigen durchführen.
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft als WK
Neu werden Einsätze zugunsten der Gemeinschaft, Instandstellungsarbeiten und präventive Massnahmen als Wiederholungskurse gerechnet.