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Veröffentlicht am 28. Februar 2025

Einsatz des Zivilschutzes

Ausgerichtet auf aktuelle Gefährdungen

Der Zivilschutz sorgt bei Grossereignissen, bei Katastrophen und in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten für:

  • den Schutz und die Rettung der Bevölkerung,
  • die Betreuung schutzsuchender Personen,
  • die Unterstützung der Führungsorgane,
  • die Unterstützung der Partnerorganisationen,
  • den Schutz der Kulturgüter.

Er kann darüber hinaus (im Rahmen von Wiederholungskursen) eingesetzt werden für:

  • präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Minderung von Schäden,
  • Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen,
  • Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.

Einsätze des Zivilschutzes bei Katastrophen und in Notlagen

Der Zivilschutz kann bei Grossereignissen, Katastrophen und in Notlagen in kurzer Zeit spezialisierte Einheiten aufbieten, um die Ersteinsatzformationen zu verstärken und zu ergänzen. In einer zweiten Staffel stellt er die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes sicher.

Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft

Der Zivilschutz kann für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft (Grossanlässe, Infrastrukturarbeiten, Betreuungsaufgaben usw.) aufgeboten werden. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Einsätze des Zivilschutzes zur Prävention und zur Instandstellung

Einsätze des Zivilschutzes für Instandstellungsarbeiten haben zum Ziel, nach Katastrophen aufzuräumen und Schutzsysteme und Bauwerke wiederherzustellen.

Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Guisanplatz 1B
CH - 3003 Bern