Verbundsystem Bevölkerungsschutz
Auftrag
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts.
Der Aufbau des Bevölkerungsschutzes
Bei Katastrophen und in Notlagen koordinieren Führungsorgane die Einsätze im Verbundsystem mit Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz.
Bevölkerungsschutzkonferenz
Um die Koordination und den Informationsaustausch im Bevölkerungsschutz sicherzustellen, organisiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) jährlich eine Bevölkerungsschutzkonferenz (BSK).
Feuerwehr
Die Feuerwehr sorgt für Rettung und allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung. Sie ist kantonal geregelt.
Führungsorgan
Das Führungsorgan übernimmt die Koordination und die Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen.
Gesundheitswesen
Die medizinische Versorgung ist Aufgabe des kantonalen Gesundheitswesens. Der Bund stellt für den Fall einer Katastrophe, einer Notlage oder eines bewaffneten Konflikts zusätzliche Mittel bereit.
Internationale Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz
Um bestmöglich auf bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse vorbereitet zu sein, ist es unabdingbar, internationale Entwicklungen aktiv zu verfolgen, bi- und multilaterale Massnahmen zu konzipieren sowie grenzüberschreitend das Fach- und Erfahrungswissen auszutauschen.
Polizei
Die Polizei ist auch bei Katastrophen und in Notlagen zuständig für Sicherheit und Ordnung. Sie ist kantonal geregelt.
Technische Betriebe
Die technischen Betriebe sorgen dafür, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematik funktionieren.
Der Zivilschutz im Bevölkerungsschutz
Der Zivilschutz ist zuständig für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er unterstützt die anderen Partnerorganisationen und gewährleistet die Durchhaltefähigkeit des Verbundsystems.