Das Gesundheitswesen im Bevölkerungsschutz
Zuständig für die medizinische Versorgung
Das Gesundheitswesen stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte sicher – auch als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz. Dazu gehören ebenfalls vorsorgliche Massnahmen im Hinblick auf Katastrophen und Notlagen sowie die psychologische Betreuung.
Ersteinsatzmittel sanitätsdienstliches Rettungswesen
Das sanitätsdienstliche Rettungswesen ist ein Ersteinsatzmittel. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit der Feuerwehr ist eingespielt. Bei Bedarf können speziell ausgebildete Angehörige des Zivilschutzes beigezogen werden.
Berufs- und Laienpersonal
Die Ausbildung im Gesundheitswesen ist grundsätzlich kantonal geregelt. Die zuständigen Stellen definieren fachliche Ausbildungsstandards für das Berufs- und Laienpersonal, das eine sanitätsdienstliche Fachfunktion erfüllt. Die Ausbildung von nicht beruflich qualifizierten Personen wird so gestaltet, dass ein vielseitiger Einsatz möglich ist. Eine wichtige Rolle dabei spielen das Schweizerische Rote Kreuz SRK und der Schweizerische Samariterbund SSB.
Kantonale Regelung
Das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, ist bezüglich Personal, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung kantonal geregelt. Die Kantone sind für die Schaffung der erforderlichen Strukturen und für die Bereitstellung der Mittel zuständig. Sie bestimmen, welche zusätzlichen Mittel (Personal, Medikamente, Material, geschützte Patientenplätze usw.) – auch des Zivilschutzes – für Katastrophen und Notlagen bereitzuhalten sind.
Unterstützung des Bundes
Der Bund stellt zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen mit hohem Patientenanfall (z. B. Epidemien, Erdbeben, Verstrahlungslagen) und für den Fall eines bewaffneten Konflikts ein sanitätsdienstliches Koordinations- und Führungsorgan sowie zusätzliche Mittel bereit. Er schreibt vorsorgliche Massnahmen für den Fall eines bewaffneten Konflikts vor, insbesondere die Aufrechterhaltung einer sanitätsdienstlichen Schutzinfrastruktur und einer bestimmten materiellen Bereitschaft.
Detailliertere Informationen zum Gesundheitswesen sind den Websites der entsprechenden Institutionen und Organisationen zu entnehmen.
Links
- Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK
- Bundesamt für Gesundheit BAG
- Koordinierter Sanitätsdienst KSD
- Schweizerisches Rotes Kreuz SRK
- Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz VRS
- Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR
- Schweizerische Sanitätskorps SSK
- Schweizerische Rettungsflugwacht
- Schweizerischer Samariterbund SSB
- REDOG – Schweizerischer Verein für Such und Rettungshunde
- Schweizerischer Militär-Sanitäts-Verband SMSV
- Die Spitäler der Schweiz
- Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft SLRG
- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP
- Schweizerischer Berufsverband für angewandte Psychologie SBAP
- Schweizerisches Heilmittelinstitut swissmedic
- Der Zivilschutzbereich Schutz und Betreuung
- Nationales Netzwerk Psychologische Nothilfe NNPN
- IVR - Interverband für Rettungswesen