Die Feuerwehr im Bevölkerungsschutz
Zuständig für Rettung und allgemeine Schadenwehr
Die Feuerwehr ist als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz – wie bei Alltagsereignissen – zuständig für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung. Sie löst ebenfalls Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Die Kantone übertragen bestimmte Aufgaben an Stützpunktfeuerwehren, die dafür speziell ausgerüstet und ausgebildet sind.
Ersteinsatzmittel
Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Ihre Formationen sind modular aufgebaut. Sie ist innert Minuten einsatzbereit und leistet Einsätze, die Stunden bis Tage dauern. Nachbar- und Stützpunkthilfe gewährleisten die gegenseitige Unterstützung und Ablösung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist eingespielt. Für spezielle Aufgaben werden private Unternehmen (z. B. Bauunternehmen oder Kanalisationsreinigungsfirmen) zugezogen. Zur Unterstützung können Mittel der anderen Partnerorganisationen, insbesondere des Zivilschutzes, beigezogen werden.
Kantonale Regelung
Das Feuerwehrwesen ist bezüglich Rekrutierung und Personal, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung kantonal geregelt. Die kantonalen Gebäudeversicherungen und/oder die Kantone und die Gemeinden tragen die Kosten für die erforderlichen Massnahmen gemäss ihrer Zuständigkeit. Die Ausbildung wird durch die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS in Absprache mit den kantonalen Feuerwehrinstanzen koordiniert.
Detailliertere Informationen zum Feuerwehrwesen sind den Websites der zuständigen kantonalen, allenfalls kommunalen Stellen zu entnehmen.