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MitteilungVeröffentlicht am 29. August 2024

Satelliteneintritt über der Schweiz: Hintergrund und Bedeutung

Am 27. August 2024 sorgte der Wiedereintritt eines Starlink-Satelliten in die Erdatmosphäre über der Schweiz für grosses Aufsehen. Das kontrollierte Verglühen des Satelliten, das von der ESA bestätigt wurde, stellte jedoch keine Gefahr für die Bevölkerung dar und verdeutlichte die Sicherheitsmassnahmen bei solchen Ereignissen.

Am Abend des 27. August 2024 erlebten zahlreiche Menschen in der Schweiz und den angrenzenden Regionen ein Himmelsschauspiel, als ein Satellit in die Erdatmosphäre eintrat und verglühte. Dieses Ereignis erweckte grosses Interesse. Gemäss Informationen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) handelte es sich um einen kontrollierten Wiedereintritt eines Satelliten der Firma Starlink, der absichtlich in die Atmosphäre gesteuert wurde, um dort zu verglühen. Die Starlink-Satelliten sind bewusst klein konzipiert, so dass sie vollständig verglühen und keine Trümmer die Erdoberfläche erreichen.

Es gibt internationale Meldeprozesse für Weltraumobjekte, die beim Wiedereintritt möglicherweise Trümmer auf der Erdoberfläche hinterlassen könnten. Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) – eine Einsatzorganisation des BABS – ist an diesen Prozessen beteiligt. Da Starlink-Satelliten allerdings so gebaut sind, dass ihre Trümmer die Erdoberfläche nicht erreichen, wurden über dieses Ereignis keine Meldungen ausgetauscht.

Der Wiedereintritt und das Verglühen von Satelliten oder Raketenteilen in der Atmosphäre sind nicht ungewöhnlich, wie auch die Sichtbarkeit vom Boden aus. Aufgrund der Tatsache, dass die Erdoberfläche zu grossen Teilen von Wasser bedeckt ist, fallen die meisten Trümmer – sollten sie nicht in der Atmosphäre verglühen – ins Meer. Ein Absturz in besiedelte Gebiete ist äusserst selten, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Absturzes in die Schweiz sehr gering.

Somit besteht keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung, wenn Satellitenteile in der Atmosphäre verglühen. Sollte jedoch Trümmer die Erdoberfläche erreichen, können diese sehr heiss oder mit giftigen Stoffen kontaminiert sein. In diesen Fällen sollten die Teile nicht berührt und die zuständigen Behörden müssen umgehend informiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen durch abstürzende Satellitenteile zu Schaden kommen, ist allerdings extrem gering.

Das BABS setzt sich regelmässig mit solchen Ereignissen und deren Wahrscheinlichkeit auseinander. So beispielsweise im Gefährdungsdossier «Absturz Luftfahrtobjekte». In diesem Dokument werden die Risiken und potenziellen Auswirkungen von Abstürzen verschiedener Luftfahrtobjekte analysiert, darunter bemannte und unbemannte Flugzeuge, Drohnen und eben Satelliten. Das Dossier ist Teil der nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz 2020». Dieses beschreibt unterschiedliche Szenarien, Einflussfaktoren und Intensitäten von Abstürzen dieser Art – wobei insbesondere die Gefährdung von Menschenleben, Sachschäden und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen – und kategorisiert diese Ereignisse nach ihrer Schwere, abhängig von Faktoren wie Absturzort und Zeitpunkt.

Weitere Informationen unter: Nationale Risikoanalyse von Katastrophen und Notlagen (admin.ch).