Einsatz in einem Spital: Bericht eines Schutzdienstpflichtigen in der Intensivpflege
Angesichts der zweiten COVID-19-Welle werden wieder alle verfügbaren Kräfte mobilisiert, um das Gesundheitssystem zu unterstützen und eine Überlastung zu vermeiden. Eine der vielen Aufgaben des Waadtländer Zivilschutzes ist die Unterstützung des Intensivpflegepersonals in den Spitälern, beim Positionieren von beatmeten Patienten in die sogenannte Bauchlage. Diese Aufgabe, die in der ersten Pandemiewelle die Sanitätsabteilungen der Armee übernommen hatten, wird nun dem Zivilschutz übertragen.
09.12.2020 | Kommunikation BABS
Konkret benötigen fast 5 % der Menschen mit COVID-19 eine künstliche Beatmung, was zu einem langen Aufenthalt auf der Intensivstation führt. Diese Menschen, die aufgrund der Infektion an einem akuten Lungenversagen (ARDS) leiden, können nicht mehr selbstständig atmen und müssen in ein künstliches Koma versetzt werden, um intubiert und künstlich beatmet zu werden. Um die Atemkapazität durch eine bessere Entfaltung der Lungen zu erhöhen, wird der sedierte Patient in die Bauchlage gebracht. Diese Massnahme erfordert die Unterstützung von vier Schutzdienstpflichtigen, die den Patienten so vorsichtig wie möglich bewegen.
Treffen im CHUV Lausanne mit Patrick, einem Pionier, nach seinem ersten Tag im Spital
Patrick ist Mitglied der regionalen Zivilschutzorganisation Lavaux-Oron (ORPC). Im richtigen Leben arbeitet er selbstständig als Energietherapeut. Daher ist er den Umgang mit Patienten gewohnt, auch mit Patienten am Lebensende.
Während seines Einsatzes unterstützt er die Krankenschwestern und Krankenpfleger des COVID-Intensivpflegebereichs. Normalerweise kümmert sich jede Krankenschwester bzw. jeder Krankenpfleger im Durchschnitt nur um einen Patienten. In der gegenwärtigen Gesundheitssituation hat sich das Verhältnis verschoben: Jetzt kümmert sich eine Intensivpflegekraft zusammen mit einer Pflegekraft als Verstärkung um 3 oder sogar 4 Patienten. Daher ist es verständlich, dass das Personal durch externe Unterstützung entlastet werden muss.
Patrick und die anderen Schutzdienstpflichtigen haben konkret die Aufgabe, die intubierten Patienten in ihren Betten umzudrehen, was als Bauchlagerung bezeichnet wird. Dieses Manöver erfordert 4 Schutzdienstpflichtige und eine Krankenschwester bzw. einen Krankenpfleger. Jeder Patient muss zweimal täglich gewendet werden, um die Sauerstoffversorgung des Blutes zu fördern. Das Wenden des Patienten auf den Rücken nennt man Rückenlagerung. Darüber hinaus stehen Patrick und seine Kollegen für das Wechseln der Bettwäsche der Patientenbetten zur Verfügung, um das Krankenhauspersonal zu entlasten. Hierbei gelten für Patrick die gleichen Schutzrichtlinien wie für das Pflegepersonal. Er muss also eine spezielle Ausrüstung tragen, um sich vor einer möglichen Infektion beim Kontakt mit Patienten, die COVID-19 oder andere Krankheiten haben, zu schützen (Kittel, Überkittel, 3M-Masken, Handschuhe, Schutzbrille).
Trotz der physischen und psychischen Belastung, die mit dieser Aufgabe einhergeht, ist Patrick hoch motiviert. Er hat den Eindruck, dass er die aktuelle Gesundheitssituation besser versteht. Über die Medienberichte hinaus kann er sich bei der Erfüllung seiner konkreten Aufgabe eine eigene Meinung bilden. Er fühlt sich nützlich, sowohl als Entlastung des Krankenhauspersonals als auch gegenüber den Patienten, um die er sich kümmern muss.
Patrick hat sich sogar freiwillig bereit erklärt, seinen Einsatz fortzusetzen!
Verfasser: Sdt Arnaud Piolino, Bataillon Centre 20.11.2020