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Neuerungen im Zivilschutz

Sie desinfizieren Rettungsfahrzeuge, triagieren in Spitalzugängen die Ankommenden, betreuen Hotlines und Contact Tracings oder kaufen einfach für betagte Menschen ein: Die Zivilschützerinnen und Zivilschützer erledigen im ganzen Land unterschiedlichste Aufträge und leisten den grössten Zivilschutzeinsatz der Geschichte. Gleichzeitig ändern sich ihre rechtlichen Grundlagen.

11.11.2020 | Kommunikation BABS

Am 1. Januar 2021 tritt das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) in Kraft. So hat es der Bundesrat am 11. November 2020 verabschiedet. Für den Zivilschutz bringt die Revision insbesondere eine Reduktion der Dienstpflichtdauer und eine Flexibilisierung des Dienstleistungssystems.


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