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Nationalrat passt Revision des BZG an

Der Nationalrat verabschiedet die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) ohne Gegenstimme mit 181 Stimmen. Dies mit Anpassungen am Gesetzesentwurf des Bundesrats.

14.06.2019 | Kommunikation VBS

Mit der Revision des BZG will der Bundesrat das Bevölkerungsschutzsystem modernisieren und gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken ausrichten. Dieses Ziel ist im Nationalrat unbestritten. Aufgrund grösserer Differenzen zwischen den Kantonen und dem Bundesrat zur genauen Ausgestaltung der Vorlage hat er einige Anpassungen am Gesetzesentwurf des Bundesrates beschlossen, die auch verschiedene Anliegen der Kantone aufnehmen.

Keine Erweiterung auf den Sanitätsdienst

Mit 130 gegen 45 Stimmen will der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission nicht, dass auch der Zivildienst als eine Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz (Art. 3) genannt wird. Der Zivildienst verfüge nicht über die nötige Struktur für dessen Einbezug als Partnerorganisation. Dagegen argumentiert die Minderheit, dass der Einbezug des Zivildienstes die Durchhaltefähigkeit des Gesamtsystems wesentlich erhöhe.
Die Zivilschutzaufgaben (Art. 28) betreffend hat der Nationalrat mit 121 gegen 64 Stimmen beschlossen, auf eine Erweiterung des Leistungsprofils des Zivilschutzes im Bereich des Sanitätsdienstes zu verzichten. Begründung: Solange keine konzeptionellen Grundlagen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in der Schweiz bei Katastrophen und Notlagen vorliegen, erscheine eine solche Erweiterung nicht sinnvoll.

Gegen Einführung des Durchdienermodells

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung eines Durchdienermodells im Zivilschutz (Art. 32) hat der Nationalrat mit 152 gegen 31 Stimmen verworfen. Begründung: Da Schutzdienstpflichtige in der Praxis zwischen 70 und 80 Diensttage leisten, sei nicht ersichtlich, aus welchen Gründen eine Person freiwillig 245 Diensttage leisten sollte. Die Minderheit will an dieser Möglichkeit festhalten.

Weiterhin Ersatzabgabe für Schutzräume

Bezüglich der Schutzräume und der Ersatzbeiträge (Art. 61-67) will der Nationalrat mit 132 gegen 48 Stimmen grundsätzlich am derzeitigen System festhalten. Seiner Ansicht nach garantiert das heutige System den Schutz der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall. In Abweichung vom Entwurf des Bundesrates hat der Nationalrat zudem beschlossen, dass Ersatzbeiträge neu auch zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume oder für Ausbildungsaufgaben im Zivilschutz verwendet werden können. Abgelehnt worden sind Minderheitsanträge für die Abschaffung der Schutzräume-Pflicht und der Ersatzbeiträge oder aber für einen Baustopp für neue Schutzräume.

Kosten für Personalinformationssystem zu lasten Bund

In Bezug auf die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen (Art. 92-93) hat der Nationalrat beschlossen, dass der Bund und nicht die Kantone die Kosten für das Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes (PISA) trägt. Begründung: Da das System vom Bund betrieben und weiterentwickelt werde, soll dieser auch die Kosten übernehmen soll.

Das Geschäft geht nun in den Ständerat.


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