Bei Katastrophen und in Notlagen sind oftmals viele Verletzte oder, etwa bei Epidemien, Erkrankte zu versorgen. Mit dieser Aufgabe ist in erster Linie das Gesundheitswesen betraut, das im Bevölkerungsschutz zu den fünf Partnerorganisationen zählt. Dabei bilden die vielen Hände, das spezialisierte Fachwissen und die im Alltag eingeübten Abläufe des Gesundheitswesens eine wichtige Grundlage – die aber, wie die Nr. 28/2017 von „Bevölkerungsschutz“ aufzeigt, durch Planung, Koordination und zusätzliche Mittel ergänzt werden muss.