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Leistungen des Zivilschutzes für das Asylwesen

Die Lage im Asylbereich ist weiterhin angespannt. Gemäss Angaben des Staatsekretariats für Migration SEM blieb die Zahl der neu eintreffenden Asylsuchenden in den zurückliegenden Wochen auf relativ hohem Niveau. Die weitere Entwicklung lässt sich nicht zuverlässig vorhersehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Zustrom innert kurzer Zeit ansteigen kann. Vor diesem Hintergrund erarbeiten Bund und Kantone unter Leitung des SEM eine nationale Vorsorgeplanung, die auch den Einsatz von Ressourcen des Zivilschutzes für den Asylbereich umfasst.

27.01.2016 | Kommunkation BABS

Eine per Ende Dezember 2015 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS unter den Kantonen durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass in 17 Kantonen Zivilschutzanlagen für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden. Schweizweit sind aktuell ca. 100 Zivilschutzanlagen für diesen Zweck in Betrieb; darin stehen insgesamt gegen 7‘000 Plätze für Asylsuchende zur Verfügung. Die Nutzung von Zivilschutzanlagen als Flüchtlingsunterkünfte hat in den vergangenen Monaten somit deutlich zugenommen, seit Oktober 2015 haben sich die Zahlen ungefähr verdoppelt.

Zur Verbesserung der gesamtschweizerischen Koordination erarbeitet das BABS in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine detaillierte Zusammenstellung der potenziell als Flüchtlingsunterkunft nutzbaren Zivilschutzanlagen. Darin werden die für die Planung relevanten Angaben wie Grösse, baulicher Zustand, anderweitige Nutzung und zeitliche Verfügbarkeit zusammengetragen. Ein Grossteil der Kantone hat die entsprechenden Angaben geliefert, mit mehreren Kantonen sind jedoch noch weitere Abklärungen erforderlich. Die bisherigen Planungsarbeiten bestätigen jedoch klar, dass die vorhandene Zivilschutzinfrastruktur grundsätzlich zu einem grossen Teil innert relativ kurzer Zeit für die Unterbringungen von Asylsuchenden bereitgestellt werden kann. Im Einzelfall sind allerdings spezifische und unterschiedliche Vorbereitungsmassnahmen erforderlich.

Die laufenden Arbeiten zum Erlass einer neuen „Verordnung über die Requisition von Schutzanlagen bei Notlagen im Asylbereich“ konnten vom BABS weitgehend abgeschlossen werden. Die Verordnung hat zum Zweck, bei einem Aufgebot des Zivilschutzes diesem die Möglichkeit zu geben, Schutzanlagen zu requirieren. Das Vorhaben entspricht einem expliziten Anliegen der betroffenen kantonalen Regierungskonferenzen. Die Requisition von Zivilschutzanlagen soll denn auch grundsätzlich sowohl für den Bund wie für die Kantone möglich sein. Der Erlass der Verordnung wäre allerdings eine rein vorsorgliche Massnahme, damit könnten noch keine Schutzanlagen requiriert werden. Dazu wäre in jedem Fall ein weiterer Beschluss des Bundesrates bzw. einer Kantonsregierung betr. einer nationalen bzw. kantonalen Notlage erforderlich. Im Rahmen der Konsultation hat sich eine Mehrheit der Kantone grundsätzlich positiv zum Verordnungsentwurf geäussert. Über das weitere Vorgehen werden nun die zuständigen Departemente und der Bundesrat entscheiden.


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