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Revidiertes Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz tritt in Kraft

Bern, 17.12.2014 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz auf den 1. Februar 2015 in Kraft zu setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt treten auch entsprechende Verordnungsänderungen in Kraft. Damit wird die Aufsicht des Bundes über Dienstleistungen im Zivilschutz gestärkt.

Mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) und der gleichzeitig beschlossenen Anpassung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) sind die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die schrittweise Erweiterung des Personalinformationssystems der Armee (PISA) auf den Zivilschutz geschaffen worden. Im Ergebnis wird dies dem Bund eine verbesserte Kontrolle der gesetzlichen Diensttageobergrenzen bei Dienstleistungen von Angehörigen des Zivilschutzes ermöglichen. Damit sollen künftig unrechtmässige Schutzdienstleistungen und EO-Bezüge durch die Kantone und Gemeinden verhindert werden.

Am 27. September 2013 haben die Eidgenössischen Räte die Änderung des BZG in der Schlussabstimmung angenommen. Da in der Folge kein Referendum ergriffen wurde, kann der Bundesrat das Gesetz auf den 1. Februar 2015 in Kraft setzen. Mit Blick auf die Umsetzung hat der Bundesrat heute zudem die erforderlichen Anpassungen der entsprechenden Verordnungen beschlossen. Aus praktischen Gründen treten diese Verordnungsänderungen auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft. Die Umsetzung der PISA betreffenden Artikel wird jedoch entsprechend dem Fortschreiten des Projekts zur Erweiterung des PISA auf den Zivilschutz stufenweise erfolgen.

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Adresse für Rückfragen

Renato Kalbermatten
Sprecher VBS
058 464 88 75

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