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Bundesrat verabschiedet Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes

Bern, 27.02.2013 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sowie die entsprechende Botschaft verabschiedet. In Zukunft soll die Kontrolle des Bundes über die Dienstleistungen von Angehörigen des Zivilschutzes verstärkt werden. Damit sollen unrechtmässige Schutzdienstleistungen und unrechtmässige EO-Abrechnungen durch die Kantone und Gemeinden verhindert werden. Die Revisionsvorlage geht nun zur Beratung an die Eidg. Räte.

Im Rahmen der letzten Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG), welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher der in den letzten Jahren aufgetretene Missbrauch der Erwerbsersatzordnung EO bei der Abrechnung von Zivilschutzdienstleistungen verhindert werden kann. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll die Aufsicht durch den Bund verstärkt werden.

Der Bericht des Bundesrates vom 26. Oktober 2011 zu den missbräuchlichen Abrechnungen von geleisteten Zivilschutztagen zeigte Gründe und Umfang der Missbräuche sowie Massnahmen zu deren Verhinderung auf. Mit den seit 2010 von den Ausgleichskassen und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS durchgeführten Plausibilitätskontrollen wurde bereits eine erste Massnahme ergriffen, um künftig unrechtmässige Schutzdienstleistungen und EO-Bezüge zu verhindern. Die Vorlage zu einer Änderung des BZG sieht nun als weitere Massnahme die Erweiterung der im bereits bestehenden Personalinformationssystem der Armee (PISA) enthaltenen Daten vor. Damit soll es möglich werden, die von den Kantonen verwalteten Daten über sämtliche Schutzdienstleistungen künftig auf Ebene des Bundes zusammenzuführen und nach einheitlichen Kriterien zu kontrollieren. Weiter wird der Rahmen für Gemeinschaftseinsätze des professionellen Zivilschutzpersonals neu definiert. Darüber hinaus werden im Zivilschutz einzelne weitere Detailanpassungen vorgenommen, so in den Bereichen der Rekrutierung, der Ausbildungsdauer und des Beschwerdeverfahrens.

Im Rahmen der Vernehmlassung ist der Änderungsvorschlag mehrheitlich befürwortet worden. Das Hauptanliegen der Änderung - die Einführung von Massnahmen zur Verhinderung von unrechtmässigen EO-Leistungen - stösst grundsätzlich auf Verständnis. Insbesondere die Kantone begrüssen entsprechende Präzisierungen des geltenden Rechts. Umfang und Ausmass der vorgesehenen Massnahmen werden jedoch unterschiedlich beurteilt. Zusätzliche Kontrollmassnahmen durch den Bund werden zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, aber zum Teil als zu weitgehend empfunden. Ausserdem befürchten einzelne Kantone, dass ihre Kompetenzen beschnitten und die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes zu stark eingeschränkt würden. Der Bundesrat hält trotz der vorgebrachten Bedenken an seinem Änderungsvorschlag fest.

Voraussichtlich in der Sommersession 2013 werden die Eidg. Räte die Beratungen über die Änderungen des BZG aufnehmen. Die Inkraftsetzung der Änderung ist für das erste Quartal 2014 geplant. Einzelheiten der Änderung werden zudem auf Verordnungsstufe umgesetzt, insbesondere im Rahmen der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV).

weiterführende Informationen

Adresse für Rückfragen

Karin Suini
Sprecherin VBS
031 324 50 86

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