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Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes geht in die Vernehmlassung

Bern, 27.06.2012 – Der Bundesrat hat beschlossen, die Vernehmlassung über die Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes zu eröffnen. Mit der Gesetzesrevision soll die Kontrolle des Bundes über die Dienstleistungen von Angehörigen des Zivilschutzes verstärkt werden. Damit sollen unrechtmässige Schutzdienstleistungen und unrechtmässige EO-Abrechnungen durch die Kantone und Gemeinden verhindert werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 19.Oktober 2012.

Im Rahmen der letzten Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG), welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher der in den letzten Jahren aufgetretene Missbrauch der Erwerbsersatzordnung EO bei der Abrechnung von Zivilschutzdienstleistungen verhindert werden kann. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision soll die Aufsicht durch den Bund verstärkt werden.

Der Bericht des Bundesrates vom 26. Oktober 2011 zu den missbräuchlichen Abrechnungen von geleisteten Zivilschutztagen zeigte Gründe und Umfang der Missbräuche sowie Massnahmen zu deren Verhinderung auf. Mit den seit 2010 von den Ausgleichskassen und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS durchgeführten Plausibilitätskontrollen wurde bereits eine erste Massnahme ergriffen, um künftig unrechtmässige Schutzdienstleistungen und EO-Bezüge zu verhindern. Die Vorlage zu einer Teilrevision des BZG sieht nun als weitere Massnahme die Erweiterung der im bereits bestehenden Personalinformationssystem der Armee (PISA) enthaltenen Daten vor. Damit soll es möglich werden, die von den Kantonen verwalteten Daten über sämtliche Schutzdienstleistungen künftig auf Ebene des Bundes zusammenzuführen und nach einheitlichen Kriterien zu kontrollieren. Weiter wird der Rahmen für Gemeinschaftseinsätze des professionellen Zivilschutzpersonals neu definiert. Darüber hinaus werden im Zivilschutz einzelne weitere Detailanpassungen vorgenommen, so in den Bereichen der Rekrutierung, der Ausbildungsdauer und des Beschwerdeverfahrens.

weiterführende Informationen

Adresse für Rückfragen

Sonja Margelist
Sprecherin VBS
031 324 88 75

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