Bundesrat verabschiedet Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
Bern, 08.09.2010 – Der Bundesrat hat am Mittwoch das teilrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sowie die entsprechende Botschaft verabschiedet. In Zukunft soll die Gesamtdauer der Schutzdiensteinsätze für einen Schutzdienstpflichtigen auf maximal 40 Tage pro Jahr begrenzt werden. Davon dürfen maximal 3 Wochen für „Einsätze zugunsten der Gemeinschaft“ eingesetzt werden. Neue Schutzräume sollen nur noch bei Grossbauten errichtet werden. Gleichzeitig soll die Ersatzabgabe stark reduziert werden. Der Revisionsvorschlag geht nun zur Beratung an die Eidg. Räte.
Mit dem 2004 in Kraft getretenen Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist das Verbundsystem Bevölkerungsschutz geschaffen worden. Es besteht aus den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sowie den koordinierenden Führungsorganen auf Stufe Kanton, Region und grossen Gemeinden. Seine Hauptaufgabe ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen im Falle von Katastrophen und Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind in erster Linie die Kantone, der Bund legt die Grundlagen fest und übernimmt Koordinationsaufgaben.
Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz hat mehrfach seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, insbesondere bei den Hochwasserereignissen von 2005 und 2007. In spezifischen Bereichen ist im Zuge der Umsetzung allerdings ein gewisser Verbesserungsbedarf festgestellt worden. Mit der vorliegenden Teilrevision des BZG setzt der Bundesrat daher verschiedene Anliegen der Kantone sowie von parlamentarischen Gremien bereits beschlossene Vorgaben um. Die Bestimmungen zur Ausbildung und zu den Einsätzen des Zivilschutzes sollen in Richtung eines moderaten Ausbaus angepasst werden. Im Bereich der Schutzbauten soll der Neubau klar begrenzt und dafür der Grundsatz der Werterhaltung konsequent umgesetzt werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung ist der Revisionsvorschlag grundsätzlich begrüsst und unterstützt worden. Die Mehrzahl der Revisionspunkte stiess auf breite Zustimmung. Dies betrifft namentlich auch die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Schutzbauten: Von den meisten Teilnehmenden an der Vernehmlassung wird das generelle Festhalten an der Baupflicht (Erstellen eines Schutzraum oder Entrichten eine Ersatzabgabe) genau so befürwortet wie die angestrebte Reduktion der Schutzraumbautätigkeit sowie die damit einhergehende markante finanzielle Entlastung für die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und Private.
Voraussichtlich in der Wintersession 2010 werden die Eidg. Räte die Beratungen über das revidierte BZG aufnehmen. Die Inkraftsetzung der Revision ist auf den 1. Januar 2012 geplant. Einzelheiten der Änderungen werden zudem im Rahmen der Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) umgesetzt.
Unabhängig von der vorliegenden Gesetzesrevision wird aufgrund des neuen Berichts des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 23. Juni 2010 eine „Strategie Bevölkerungs- und Zivilschutz Schweiz 2015 plus“ erarbeitet. In diesem Rahmen wird geprüft, welche weiteren Anpassungen und allenfalls grundlegenden Reformen für den künftigen Schutz der Schweizer Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und Notlagen erforderlich sind.
weiterführende Informationen
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz - (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
- Botschaft zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
- Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes - Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Adresse für Rückfragen
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Sprecher VBS
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